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Berlin: Hotelier Hilpert bleibt in U-Haft

Landgericht sieht Flucht- und Verdunkelungsgefahr im Betrugsfall um Resort Schwielowsee.

Potsdam - Der wegen Subventionsbetrugs beim Bau der Luxushotelanlage am Schwielowsee angeklagte Axel Hilpert bleibt weiter im Gefängnis. Das Potsdamer Landgericht hat am Mittwoch einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, den 64-jährigen Hotelier nach mehr als neun Monaten – parallel zum weiter laufenden Prozess – aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz begründete die Entscheidung der 4. Großen Strafkammer damit, dass nach den bisherigen zwölf Verhandlungstagen, der Vernehmung von 20 Zeugen der „dringende Tatverdacht“ gegen Hilpert nicht entkräftet wurde: „Auch Flucht- und Verdunklungsgefahr bestehen fort“, sagte er. Ausdrücklich verwies Dielitz dabei auf die „finanziellen Möglichkeiten“ Hilperts, seine „weitreichenden Kontakte“ und Verbindungen ins Ausland, „insbesondere nach Kuba.“ Deshalb kämen auch mildere Sanktionen, etwa eine Freilassung bei Entzug des Personalausweises oder Meldeauflagen, nicht in- frage. Es sei „nicht ausgeschlossen“, dass sich Hilpert der Strafverfolgung entziehe, sagte Dielitz. Genährt wird das Misstrauen der Ankläger und des Landgerichts auch durch den Umstand, dass Hilpert zu DDR-Zeiten als Devisenbeschaffer im Bereich Kommerzielle Koordinierung von Alexander Schalck-Golodkowski und inoffizieller Stasi-Mitarbeiter mit dem Castro-Regime offenbar einträgliche Geschäfte machte. Er ist Ehrenoberst der kubanischen Armee. Die Bundesrepublik und Kuba haben kein Auslieferungsabkommen. Hilpert wird vorgeworfen, beim Bau des Resorts Schwielowsee die Landesinvestitionsbank (ILB) betrogen zu haben. Laut Anklage hat er mit aufgeblähten Rechnungen und einem Firmenkonstrukt die Baukosten, die in Wirklichkeit 23 Millionen Euro betrugen, künstlich auf 36 Millionen Euro nach oben getrieben. Die Differenz soll direkt an Hilpert geflossen sein.

Dass Hilpert weiter in Haft bleibt, gilt bei Beobachtern als erster Fingerzeig für den möglichen Ausgang des Verfahrens, zumal vorher Staatsanwaltschaft und Verteidigung Zwischenplädoyers gehalten hatten. Hilpert nahm die Worte des Richters ohne Regung auf. Seine „Familie“ – Freundin, erwachsene Kinder, Hotelbeschäftigte sind zu jedem Prozesstermin anwesend – stand angesichts der klaren Aussagen des Gerichtes sichtlich unter Schock. Zwar bemühte sich Richter Dielitz darum, den Eindruck einer Vorentscheidung für das Urteil zu vermeiden. Er verwies aber darauf, dass ein Verbleib in der U-Haft nach neun Monaten auch mit Blick auf das mögliche Strafmaß „verhältnismäßig“ sei. Das Gericht folgte ausdrücklich nicht der Verteidigung, die Hilpert als entlastet ansieht. Dielitz wies darauf hin, dass alle ILB-Zeugen und der Vertreter des Wirtschaftsministeriums übereinstimmend ausgesagt haben, dass mit dem Förderbescheid ausgeschlossen werden sollte, dass Gewinne von zwischengeschalteten Hilpert-Firmen vom Land gefördert würden. Ob Hilpert dies „als erfahrener Kaufmann“ aus dem Wortlaut des Bescheides entnehmen musste, bedürfe der „weiteren Aufklärung.“

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