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Berlin: Hundegesetz: Berlinerin muss bissige Hunde abschaffen

In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch ein Hunde-Haltungsverbot gegen eine Berlinerin bestätigt. Das Bezirksamt Reinickendorf hatte im April angeordnet, dass die Frau ihre beiden Hündinnen - einen Dobermann-Mischling und einen Boxer-Mischling - innerhalb von vier Wochen abschaffen müsse.

In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch ein Hunde-Haltungsverbot gegen eine Berlinerin bestätigt. Das Bezirksamt Reinickendorf hatte im April angeordnet, dass die Frau ihre beiden Hündinnen - einen Dobermann-Mischling und einen Boxer-Mischling - innerhalb von vier Wochen abschaffen müsse.

Die Tiere hatten im Februar und März jeweils Polizisten gebissen, nachdem sie schon im Jahr 1998 durch Bissigkeit aufgefallen waren. Das Gericht stufte die Hunde als gefährlich ein. Gegen die Besitzerin wurde überdies ein allgemeines Verbot der Hundehaltung verhängt, da sie nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitze. Dies habe sie "eindrucksvoll zu erkennen gegeben". Die Frau hatte bei der Attacke ihrer Tiere gegen einen der Polizisten am 15. März den bereits verhängten Leinen- und Maulkorbzwang missachtet. Und ebenso wie ihr Ehemann sei sie ausweislich des Polizeiprotokolls "uneinsichtig".

Im Übrigen müsse jeder Halter sein Tier jederzeit "im Griff haben", erklärte das Gericht. Die Anordnung des Bezirksamtes sei noch "außergewöhnlich milde". Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts wäre auch die Einziehung und Tötung der Hunde durchaus gerechtfertigt. (AZ: VG 14 A 147.00).

pen

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