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Berlin: Hundesteuer: Die Steuerfahndung folgt dem Hund bei Fuß

Wer mit seinem Hund spazieren geht, muss sich darauf gefasst machen, dass ihm die Steuerfahndung auf dem Fuße folgt. Seit der Leinen- und der Maulkorbzwang für Kampfhunde besteht, können Polizei und Gesundheitsämter bei ihren Schwerpunktkontrollen auch der "schwarzen" Hundehalter habhaft werden und sie den Finanzämtern melden.

Wer mit seinem Hund spazieren geht, muss sich darauf gefasst machen, dass ihm die Steuerfahndung auf dem Fuße folgt. Seit der Leinen- und der Maulkorbzwang für Kampfhunde besteht, können Polizei und Gesundheitsämter bei ihren Schwerpunktkontrollen auch der "schwarzen" Hundehalter habhaft werden und sie den Finanzämtern melden.

Es gehört zu Herrchens Pflichten, seinen Hund anzumelden und ordentlich Hundesteuer zu zahlen. Und wehe, das Tier ist nicht beim Finanzamt registriert. Dann wird das als Steuerhinterziehung mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und kann bis zur Höhe der Hundesteuer reichen, zuzüglich Hinterziehungszinsen. Das kann teuer werden. Die Hundesteuer beträgt in Berlin 240 Mark pro Jahr für den ersten Hund, für jeden weiteren sogar 360 Mark.

Finanzsenator Peter Kurth hat nun ein "Vollzugsdefizit bei der Hundesteuer" festgestellt, und das muss behoben werden. Folglich hat der Senat gestern ein Konzept dafür beschlossen. Der Katalog enthält eine Aufklärungskampagne, die Strafandrohung und den Hinweis auf die Schwerpunktkontrollen, die in Grünanlagen und Hundeauslaufgebieten sehr ergiebig sein sollen. Die Zahlen sprechen auch für sich. 102 000 Hunde der Stadt waren Anfang des Jahres registriert. Aber auf Grund der Kontrollen hat sich diese Zahl bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres wundersam um 7500 vermehrt; sie wurden nachträglich beim Finanzamt angemeldet. In den vergangenen Jahren gab es jeweils insgesamt lediglich zwischen 1000 und 4000 Anmeldungen. Die Dunkelziffer der "Steuerschwarzen" schätzt der Finanzsenator sehr vorsichtig auf zehn Prozent, also rund 1000 Hunde. Experten schätzen die Dunkelziffer höher.

Mit den Steuerbescheiden und den Lohnsteuerkarten werden alle Berliner Steuerzahler im nächsten Jahr ein Merkblatt vom Finanzamt erhalten, in dem sie ihre Pflichten nachlesen können. Das Finanzamt kann nicht wissen, wer einen Hund hat, also bekommen alle die Ermahnung ins Haus geschickt. Via Internet sind die Vordrucke für die steuerliche Anmeldung von Hunden über www.berlin.de/senfin bei den Finanzämtern abrufbar. Und die Formulare werden künftig in den Meldestellen und Bürgerbüros ausgelegt.

Der Finanzsenator braucht Geld. Die geplanten Einnahmen aus der Hundesteuer hat er für 2001 gegenüber 2000 bereits von 23 auf 24,5 Millionen Mark erhöht.

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