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Berlin: Hungerstreikende darf sich untersuchen lassen

Eine Ukrainerin, die in Berlin in Abschiebegewahrsam sitzt, darf sich nach einem Gerichtsbeschluss auf ihre Kosten von einer Ärztin ihres Vertrauens untersuchen lassen. Das Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam schließe das nicht aus, teilte das Verwaltungsgericht mit.

Eine Ukrainerin, die in Berlin in Abschiebegewahrsam sitzt, darf sich nach einem Gerichtsbeschluss auf ihre Kosten von einer Ärztin ihres Vertrauens untersuchen lassen. Das Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam schließe das nicht aus, teilte das Verwaltungsgericht mit. Es gab damit dem Eilantrag der Ukrainerin statt, die seit mehreren Wochen in einen Hungerstreik getreten ist. Den Angaben zufolge hatte der Polizeipräsident das Anliegen der Frau zurückgewiesen. Er befürchtete, die Ärztin könnte in einem nicht fachgerecht erstellten Gutachten eine Reiseunfähigkeit feststellen.

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