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Berlin: „Ich rate, es zuerst außergerichtlich zu versuchen“

Herr Bartels, wie stehen die Chancen, wenn man einen Arzt vor Gericht auf einen Behandlungsfehler verklagt? Das ist individuell sehr unterschiedlich.

Herr Bartels, wie stehen die Chancen, wenn man einen Arzt vor Gericht auf einen Behandlungsfehler verklagt?

Das ist individuell sehr unterschiedlich. Wichtig ist, vorher zu überprüfen, ob tatsächlich ein einklagbarer Behandlungsfehler vorliegt. Der Arzt schuldet Ihnen juristisch nicht Ihre Gesundheit, sondern nur eine bestimmte Dienstleistung. Es gibt verschiedene Arten von Fehlern: Der Arzt kann den Patienten vorher nicht richtig über mögliche Folgen aufgeklärt, er kann bei einer Operation einen Fehler gemacht haben, im Krankenhaus kann es unhygienisch zugegangen sein…

Nehmen wir einmal an, der Arzt hat tatsächlich einen Fehler begangen.

Nach meiner Erfahrung verlaufen 40 bis 70 Prozent der Verfahren dann positiv für die Kläger.

Die Prozesse stehen im Ruf, sehr lange zu dauern.

Ja, das stimmt. Wenn der Arzt nicht einsichtig ist, können sie in der ersten Instanz bis zu drei Jahre dauern. Ich rate, es zuerst mit einer außergerichtlichen Einigung bei der Schlichtungsstelle der Ärztekammer zu versuchen: 50 Prozent meiner Fälle können schon dort gelöst werden. Der Patient bekommt im Allgemeinen weniger Geld als vor Gericht, dafür muss er nicht Jahre warten.

Was muss man beachten, wenn man glaubt, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein?

Wichtig ist: Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten. Deshalb rate ich, schnellstens alle Beweise zu sichern, sich also insbesondere vom Arzt die Krankenakte aushändigen und ein gerichtsverwertbares Gutachten erstellen zu lassen, und zwar von einem vereidigten Gutachter – zum Beispiel von der Krankenkasse oder der Ärztekammer.

Mit wie viel Schmerzensgeld kann man rechnen?

Grundsätzlich muss man zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz unterscheiden. Schmerzensgeld bezeichnet einen immateriellen Schaden. Wie viel Geld man in so einem Fall bekommen kann, ist festgelegt, in der ADAC-Schmerzensgeldtabelle, wie sie umgangssprachlich genannt wird. Der Schadensersatz bezeichnet dagegen einen materiellen Schaden, für den individuell unterschiedliche Summen gezahlt werden: Wenn Sie etwa wegen einer fehlerhaften Operation für bestimmte Zeit nicht arbeiten können, haben Sie Anspruch darauf, den entsprechenden Verdienstausfall ersetzt zu bekommen.

Wann verjährt ein Behandlungsfehler?

Es gibt zwei Fristen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von einem Behandlungsfehler erfahren – nicht nur etwas vermuten –, haben Sie, mit Ablauf desselben Jahres, 36 Monate Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Wenn Sie jetzt im Juli 2006 davon erfahren würden, Opfer eines Fehlers geworden zu sein, liefe die Frist also bis zum 31.12.2009. Unabhängig von der Kenntnis liegt die Obergrenze bei 30 Jahren ab dem Tag der Behandlung.

Florian Bartels , 30, ist Rechtsanwalt in Charlottenburg-Wilmersdorf. Sein Schwerpunkt ist das Arzthaftungsrecht.

Mit ihm sprach Björn Rosen

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