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IFB: Zahlungsstopp für Religionsunterricht aufgehoben

Trotz der erwiesenen Doppelförderung von Religionslehrern will die Senatskulturverwaltung die vorläufig gestoppten Zahlungen an die Islamische Föderation Berlin (IFB) wieder aufnehmen.

Berlin - Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt und ein Gericht die Eintragung des gewählten Vorstandes der IFB nicht revidiert habe, werde ein mit Auflagen versehener Bescheid erlassen, der die weitere Finanzierung des Religionsunterrichtes durch die Islamische Föderation sicherstellt, teilte die Senatskulturverwaltung mit. Die IFB zeigte sich erfreut über die Aufhebung des Zahlungsstopps.

Die ausstehenden Mittel belaufen sich nach Angaben der Senatskulturverwaltung auf 220.000 Euro. Die Behörde hatte die Zahlungen an die IFB Ende September vorläufig gestoppt, nachdem der langjährige Vorstand und Geschäftsführer der Föderation, Abdurraihim Vural, gegen die im vergangenen Jahr neu gewählten Vertreter Anzeige erstattet hatte. Weitere Grund für die Aussetzung der Zahlungen war die Anfechtung der Vorstandswahlen.

Kein "hinreichender Tatverdacht"

Vural hatte die IFB beschuldigt, die von ihr angestellten Religionslehrer dazu gezwungen zu haben, 20 Prozent ihres Gehaltes abzutreten. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen wegen Nötigung und Subventionsbetrugs Anfang der Woche eingestellt, da sich kein "hinreichender Tatverdacht" ergeben hat. Die Justiz ermittelt nun gegen Vural wegen falscher Verdächtigung. Dieser hat nach eigenen Angaben selbst Anzeige gegen sich gestellt, um die von ihm erhobenen Vorwürfe in einem Verfahren vor Gericht "ans Licht zu bringen".

Die Islamische Föderation hatte am Dienstag eingeräumt, dass sie doppelt Fördergelder für von ihr angestellte Lehrer erhalten hat. Nach Angaben der IFB bekamen vier Lehrer im Jahr 2002 zusätzlich zu Mitteln des Berliner Senats auch Eingliederungszuschüsse der Agentur für Arbeit.

Anhörungsverfahren eingeleitet

Ein Sprecher der Senatskulturverwaltung führte an, dass die Arbeitsagentur zu den nachgewiesen Doppelfinanzierungen von Lehrern ein Anhörungsverfahren eingeleitet habe. Seine Behörde gehe davon aus, dass diese Mittel durch die Islamische Föderation zurückgezahlt werden. Zu den Auflagen für die Auszahlung der Mittel zählt den Angaben zufolge unter anderem die Verwaltung der Mittel für den Religionsunterricht auf einem separaten Treuhandkonto.

Der Vizepräsident der Islamischen Föderation Berlin (IFB), Burhan Kesici, unterstrich, dass die Doppelförderungen in die Amtszeit früherer Geschäftsführer und Vorstände fiel. Die Vorfälle würden nun genau analysiert und die Mittel gegebenenfalls zurückgezahlt. Zu den Auflagen will die Islamische Föderation noch einmal das Gespräch mit der Senatskulturverwaltung suchen.

Die IFB beschäftigt nach eigenen Angaben derzeit 20 Lehrkräfte für den Koranunterricht, an dem rund 4500 Kinder an 31 Berliner Grundschulen teilnehmen. Die Gehälter übernimmt wie bei anderen Religionsgemeinschaften auch zu 90 Prozent das Land Berlin. Für 2006 sind Mittel für die IFB in Höhe von insgesamt 690.000 Euro dafür vorgesehen. (Von Mirko Hertrich, ddp)

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