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Die gesperrte Tauentzienstraße nach einem illegalen Autorennen.

© Britta Pedersen/dpa

Illegale Autorennen in Berlin: Jeden Tag ein Verfahren gegen Raser

Seit einem Jahr gilt ein neues Gesetz. Die Justiz hat nun erstmals Bilanz gezogen.

Sie protzen mit ihren teils teuren und aufgemotzten Autos, lassen an den Ampeln laut die Motoren aufheulen und liefern sich lebensgefährliche Wettfahrten durch die Stadt. Doch seit einem Jahr sind Autorennen auf öffentlichen Straßen unter Strafe verboten – die Justiz hat deshalb deutlich mehr zu tun. Rechnerisch ist in Berlin seit Einführung des neuen Straftatbestandes fast jeden Tag ein neues Strafverfahren eingeleitet worden. Das geht aus einer Statistik der Justiz hervor. Die nämlich führt für die Zeit seit der Verschärfung des Strafgesetzes im Oktober 2017 insgesamt 347 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Täter auf.

In 82 Fällen ist bereits Anklage erhoben worden. Die meisten davon seien noch bei den Gerichten anhängig, heißt es in der Statistik, darunter auch Verfahren, in denen bereits in erster Instanz ein Urteil gefallen ist, gegen das aber Anklage oder Verteidigung Rechtsmittel vor dem Landgericht eingelegt haben.

Von der Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe

Rechtskräftig abgeschlossen sind den Angaben zufolge insgesamt 12 Verfahren. In sechs Verfahren davon hat das Amtsgericht Tiergarten Geldstrafen in Höhe von 70 Tagessätzen bis 130 Tagessätzen verhängt. Daneben wurde den Verurteilten der Führerschein entzogen – und zwar dauerhaft durch eine „Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis“.

In einem Fall ist laut der Raser-Statistik der Justiz ein Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zugleich ist sein Wagen als Tatfahrzeug eingezogen worden – ein BMW. Im Januar hatte der damals 26-jährige Fahrer auf der Tauentzienstraße in der City West an einem Rennen teilgenommen, eine Passantin konnte sich nur durch einen Sprung davor retten, überfahren zu werden.

Autorennen: Ermittelt wird vorrangig gegen Jugendliche

Allein 260 Verfahren – 18 im vergangenen, 242 in diesem Jahr – werden bei der Amtsanwaltschaft geführt. In 57 Verfahren der Amtsanwaltschaft ist Anklage erhoben und ein Strafbefehl beantragt worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin führt 87 Verfahren wegen verbotener Autorennen. Ermittelt wird dabei vorrangig gegen Jugendliche und heranwachsende Täter – also Beschuldigte, die zur Tatzeit jünger als 21 Jahre alt waren. In 25 der 87 Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Anklage vor Jugendgerichten erhoben. Es sind den Angaben zufolge „vorwiegend Erziehungsmaßregeln“ angeordnet worden.

Insgesamt 70 Verfahren mussten wieder eingestellt werden, entweder weil die Täter nicht zu ermitteln waren oder die Merkmale für die neue Straftat – „verbotene Autorennen“ – nicht erfüllt waren. 147 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen und laufen noch.

„Raserei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Gefahr für die Allgemeinheit“, sagt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). „In Berlin gibt es leider so viele Raser, dass wir die neuen rechtlichen Möglichkeiten nach Kräften nutzen müssen.“

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