zum Hauptinhalt

Berlin: Immer mehr Berliner verzichten auf Gesundheitsschutz Patientenbeauftragte zieht Bilanz: Hohe Arztkosten, schlechte Versorgung und fehlende Versicherungen

Welche Rechte hat ein Patient, wenn er vom Zahnarzt eine überhöhte Rechnung bekommt? Wie kann man sich wehren, wenn einen das Krankenhaus zu früh entlässt?

Welche Rechte hat ein Patient, wenn er vom Zahnarzt eine überhöhte Rechnung bekommt? Wie kann man sich wehren, wenn einen das Krankenhaus zu früh entlässt? Oder wer hilft, wenn man sich keine Krankenversicherung mehr leisten kann? Solche und andere Fragen beantwortet seit 100 Tagen die Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner – die erste ihrer Art auf Landesebene in Deutschland. Am gestrigen Montag zog sie erstmals Bilanz. Seit Amtsantritt im November 2004 habe man rund 300 Anfragen bearbeitet. „Das ist genau das Maß, das mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden kann“, sagte Stötzner. Und auch wenn das Telefon öfter mal besetzt sei, so hätten Anrufer trotzdem gute Chancen, für eine Beratung durchzukommen.

Sehr häufig – rund 60 mal – sei es bei den Beratungen um zahnärztlichen Leistungen gegangen. „Die Zuzahlungsquote ist in diesem Bereich eben besonders hoch“, sagte Stötzner. Problematisch sei, dass viele Zahnarzt-Rechnungen weit über den Kostenvoranschlägen lägen. In einem Fall seien zum Beispiel 400 Euro vorausberechnet worden, später betrug die Rechnung 1000 Euro. Und mehr als einmal lagen die Kosten um die 200 Euro über dem angekündigten Preis. „Hier müssen die gleichen Regeln gelten wie bei einem Handwerker“, fordert Stötzner. „Wenn dort die Rechnung mehr als 20 Prozent über dem Kostenvoranschlag liegt, darf man das ja auch zurückweisen.“ Prüfinstanzen etwa bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, die in solchen Fällen eingeschaltet werden können, seien vielen Patienten unbekannt.

Auch über mangelhafte Versorgung in Kliniken, die zunehmend unter Spardruck stehen, beschwerten sich Patienten. „Mehrere Menschen klagten darüber, dass sie zu früh entlassen worden waren“, berichtet Stötzner. In einem Fall wurde eine Krebspatientin von der Klinik an eine Reha-Einrichtung überwiesen – mit dem Hinweis, dass es keine Therapiemöglichkeiten mehr gebe. Die Reha lehnte die Aufnahme mit der Begründung ab, der Krebs sei nicht behandelt. Wieder landete die Kranke in der Klinik. In einem anderen Beispiel sei ein Patient entlassen worden, obwohl die Wunde noch nicht voll ausgeheilt war. Eine Infektion und langwierige, teure Nachbehandlungen waren die Folge.

Es sei besorgniserregend, dass zunehmend Menschen bei ihr anriefen, die nicht mehr krankenversichert seien – etwa weil sie selbstständig waren und sich nach einer Pleite keinen Gesundheitsschutz mehr leisten könnten. Wie viele Berliner dies insgesamt betreffe, recherchiere man noch, sagte Stötzner. „Da kommt ein Problem auf uns zu.“

In allen Fällen werde die Patientenbeauftragte aktiv, versicherte Stötzner. Zu einer Stellungnahme zwingen könne man die Beschuldigten zwar nicht. „Aber wir fragen nach, und schon das sehen Klinikleitungen als wichtigen Hinweis.“ Sie sehe sich als Wegweiser, der Anfragen an Institutionen wie Ärztekammer oder Patientenselbsthilfegruppen weiterreiche.

Das Büro der Patientenbeauftragten ist wochentags von 10 bis 14 Uhr unter Telefon 9028 2010 erreichbar. Im Internet: www.berlin.de/sengsv/patientenbeauftragte/index.html

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false