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Auch mit Lockerung der Maßnahmen gilt weiterhin Abstand halten. Die Polizei kontrolliert regelmäßig in Berliner Parks.

© Kay Nietfeld/dpa

Immer mehr Corona-Lockerungen: Was ist in Berlin eigentlich noch verboten?

Berlin macht sich locker. So locker, dass auch Touristen wieder kommen dürfen. Doch das Gefühl der Normalität trügt: Ein Überblick, was weiterhin gilt.

Berlin macht sich frei: Kitas und Schulen fahren hoch, Restaurants und Einzelhandel sind geöffnet, Freibäder und Trödelmärkte ziehen in diesen Tagen nach. Und sogar die Hotels dürfen ab Montag wieder Touristen empfangen. Natürlich gelten in allen Bereichen weiterhin Regeln und Gebote wie Abstandsvorgaben, Hygienevorschriften und Maskenpflicht.

Und das Gefühl der Normalität trügt: Auch wenn vielerorts die Zeichen auf Öffnung stehen, ist in Berlin vieles weiterhin verboten. Eine Übersicht.

Nach der Eindämmungsverordnung, die in der derzeitigen Version bis zum 5.Juni gilt, sind die Berliner weiterhin angehalten, „Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“ Und auch wenn es wärmer wird und die Parks locken: Große Treffen sind weiterhin verboten.

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Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich treffen - nicht mehr

Konkret dürfen sich weiterhin lediglich Mitglieder zweier Haushalte treffen, und zwar immer mit 1,5 Metern Abstand von Haushalt zu Haushalt. Ausgenommen von dieser Regel sind Lebenspartner und Kinder, für die man das Sorge- und Umgangsrecht hat. Das heißt etwa: Zwei große Wohngemeinschaften dürfen sich treffen, nicht aber drei Freunde, die in drei Einzimmerwohnungen wohnen.

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Grillen im Park ist verboten

Zu anderen Gruppen sind fünf Meter Abstand vorgegeben, Grillen im Park ist verboten. Außerdem sind im privaten Bereich weiterhin nur Veranstaltungen erlaubt, die „aus zwingenden Gründen erforderlich“ sind – etwa, so heißt es in der Verordnung, Hochzeiten, Beerdigungen. Bis zu 20 Personen dürfen dort anwesend sein. Auch die Pflege bedürftiger Menschen ist gestattet.

Demos bis zu 100 und Gottesdienste bis zu 50 Personen erlaubt

Demonstrationen sind ab Montag mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt, wenn sie draußen stattfinden. In geschlossenen Räumen sind 50 Teilnehmer möglich. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat angekündigt, die vollständige Versammlungsfreiheit könne gegebenenfalls im Juni wiederhergestellt werden. Kultisch-religiöse Veranstaltungen, also etwa Gottesdienste, können weiterhin mit bis zu 50 Leuten abgehalten werden. Alles darüber hinaus ist verboten.

Clubs, Theater und Kinos bleiben geschlossen

Anders als Restaurants dürfen Bars, Wettbüros und Spielbanken weiterhin nicht öffnen. Dasselbe gilt für Clubs, Theater, Konzerthäuser und Kinos. Einzige Ausnahme: Autokinos.

Prostitution ist untersagt: „Die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt ist untersagt“, heißt es in der Verordnung. Beim Sport ist die Lage etwas unübersichtlich: Derzeit dürfen Sportanlagen öffnen, die sich draußen befinden und die eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.

Sportgruppen dürfen maximal acht Personen groß sein, Umkleiden müssen geschlossen bleiben, und natürlich gilt:1,5 Meter Abstand.

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Damit fallen einige Sportarten ganz weg. Fitness- und Yogastudios sind geschlossen. Kommende Woche will der Senat über Sport- und Gesundheitsstudios beraten. Ende Mai, Anfang Juni könnte es wieder losgehen.

An Unis gibt es weiterhin keinen Präsenzlehrbetrieb, Mensen dürfen nicht öffnen. Aus Bibliotheken dürfen Nutzer Bücher ausleihen, dort lesen dürfen sie allerdings nicht.

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