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Berlin: Immer mehr Vermieter schließen ihre Türen für Kampfhunde

Wohnungsbaugesellschaften gehen mit besonderem Passus gegen Pitbull-Halter vorVON H.TOEPPEN UND E.

Wohnungsbaugesellschaften gehen mit besonderem Passus gegen Pitbull-Halter vorVON H.TOEPPEN UND E.VOCHAZER BERLIN.Die großen Wohnungsbaugesellschaften machen gegen "Kampfhunde" und ihre Herrchen mobil: Bei neuen Mietverträgen gibt es einen Passus, der das Halten solcher Hunde verbietet.Die Degewo geht sogar noch einen Schritt weiter und will grundsätzlich keine Hunde und Katzen mehr in ihren Mietwohnungen dulden.Grund sind nach Auskunft von Sprecher Manfred Schörnick zahlreiche Beschwerden von Mietern über aggressive Hunde und Verunreinigung durch "Häufchen."Die Gesellschaft Groth und Graalfs will Mietern kündigen, wenn sie entgegen der Vereinbarung sogenannte Kampfhunde halten.Im Pankower Neubaugebiet Karow-Nord sind in den letzten Jahren über 4000 Wohnungen entstanden, die vor allem für junge Familien mit Kindern gedacht sind.Pitbulls sind hier unerwünscht.Die beiden großen Vermietungsgesellschaften Groth&Graalfs und Gehag sind sich einig, daß es grundsätzlich keine Genehmigungen für Kampfhunde gibt.Darauf wird in den Vermietungsgesprächen ausdrücklich hingewiesen.Die Hauswarte sind angehalten, darauf zu achten, daß das Verbot beachtet wird."Sollten Kampfhunde auftauchen, werden wir von der rechtlichen Seite aus alles tun, um den Mietvertrag aufzulösen", kündigte Wolfgang Schimmel, Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft von Groth und Graafs an.Der Passus mit dem Pitbullverbot gilt aber nicht nur für die großen Neubauprojekte, sondern auch für den Altwohnungsbestand der Wohnungsbaugesellschaften."Es gibt einen zunehmenden Unwillen der Mieterschaft gegen Hunde wegen Drecks, Lärm und eines Gefühls der Bedrohung", sagte Degewo-Sprecher Schörnick.Es gehe darum, Wohnunganlagen attraktiv zu halten und vor Schäden zu bewahren.Die Degewo versucht, einer "gewissen Klientel, die den Kampfhund zur Aufwertung des eigenen Selbstbewußtseins braucht", einen Riegel vorzuschieben.Die GSW mit ihren 70 000 Wohnungen in Berlin will ebenfalls keine Kampfhunde mehr dulden, wenn neue Mietverträge abgeschlossen werden."Wenn es Beschwerden von Nachbarn gibt, werden wir die Haltung von Pitbulls ohnehin untersagen", sagte Sprecherin Beatrice Kindler.Die GSW sei entschlossen, Vorsorge zu treffen und Konsequenzen zu ziehen.Die Rechtslage ist nur im Grundsatz klar.Tierhaltung ist prinzipiell zulässig, Hunde können aber vom Vermieter verboten werden.Einen Ausschluß nur von "Kampfhunden" hält Geschäftsführer Michael Roggenbrodt beim Berliner Mieterverein für "durchaus vernünftig, ich denke, das wäre zulässig." Zwar ist die Frage ungeklärt, wie ein solcher Hund überhaupt zu definieren ist und ob neben Pitbulls und ihren Verwandten beispielsweise auch Rottweiler darunter fallen.Wissenschaftlich wird der Begriff "Kampfhund" bestritten.Roggenbrodt meint aber, von der Hundehaltung könne "durchaus ein Kreis von Tieren ausgeschlossen werden, der für die Mitbewohner gefährlich werden kann und damit den Hausfrieden potentiell beeinträchtigt".In der Praxis könnte dies bedeuten, daß ein Vermieter jedenfalls solche Hunde nicht mehr akzeptiert, die bei seinen Mietern auf Ablehnung stoßen.Obergerichtliche Rechtsprechung dazu gibt es nicht, weil der "Gebrauchswert" eines Hundes in der Wohnung nur bei 600 Mark und damit unter der Berufungsgrenze liegt. "Führerschein" geplantIn Berlin soll bis zum Sommer dieses Jahres eine "Verordnung zur Haltung gefährlicher Hunde" erlassen werden.Im Senat gibt es einen Entwurf, der im Vorfeld heftige Debatten auslöste.Dabei geht es um die Frage, sollen die sogenannten Kampfhunderassen wie Pitbulls verboten werden, wie es die brandenburgische CDU gestern forderte, oder ist es sinnvoller, eher deren Halter an die Leine zu nehmen.Ebenso wie in Nordrhein-Westfalen neigen die Berliner Verantwortlichen zur zweiten Variante.Der Grund: Kampfhunderassen werden in der Regel nur in den Händen von Haltern gefährlich, die sie als Waffe benutzen, um eigene Aggressionen abzureagieren.Nimmt man ihnen den Pitbull, machen sie einen Rottweiler oder Schäferhund scharf.Deshalb will die Gesundheitsverwaltung stattdessen einen "Hundeführerschein" nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens.Wer dort einen "auf Schärfe gezüchteten Hund" besitzt, muß Sachkunde nachweisen, also eine Hundeschule besuchen.Weiter verweist Berlin auf die gültigen Sanktionen für auffällige Hunde.Sie reichen vom Maulkorbzwang bis zum Entzug des Tieres. cs

H.TOEPPEN, E.VOCHAZER

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