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Berlin: Immer weniger können sich einen Prozess leisten

Die Zahl der auf Staatskosten geführten Prozesse hat sich drastisch erhöht. Denn immer weniger Berliner sind in der Lage, einen Rechtsstreit zu bezahlen und beantragen so genannte Prozesskostenbeihilfe.

Die Zahl der auf Staatskosten geführten Prozesse hat sich drastisch erhöht. Denn immer weniger Berliner sind in der Lage, einen Rechtsstreit zu bezahlen und beantragen so genannte Prozesskostenbeihilfe. So stieg die Zahl der bewilligten Beihilfefälle stieg seit 2001um knapp ein Viertel von 17 320 auf 21 415. Dies bedeutet, dass inzwischen fast jedes achte Gerichtsverfahren über Prozesskostenhilfe abgewickelt wird. Das Land musste im vorigen Jahr beispielsweise 12,7 Millionen Euro dafür zahlen.

Rund zwei Drittel der Betroffenen sind nicht Beklagte, sondern Kläger, sagte der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins Ulrich Schellenberg. Dabei handele es sich nicht um Querulanten, denn die Klagegründe werden vor der Bewilligung von den Gerichten geprüft. Die Quote der wegen fehlender Erfolgsaussicht oder mangelnder Bedürftigkeit abgelehnten Fälle stagniere bei 15 Prozent. Das belege, dass sich immer mehr Menschen, denen Recht genommen werde, nicht mehr mit eigenen Mitteln wehren können.

Die Anwälte haben einen nicht unerheblichen Anteil bei der Unterstützung der Betroffenen, betonte Schellenberg. Denn sie erhalten bei allen über die Prozesskostenhilfe abgerechneten Verfahren nur zwei Drittel der ihnen zustehenden Gebühren. du

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