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Berlin: In bester Verfassung

Ehepaar scheitert mit seiner Hartz-IV-Klage: Gericht bestätigt Höhe des ArbeitslosengeldsII

„Es ist zum Leben zu wenig“, schimpfte die Klägerin. „Es reicht gerade, um die Nase immer knapp aus der Jauchegrube zu halten“, ergänzte ihr Ehemann. Margitta und Manfred C. waren gestern vor das Berliner Sozialgericht gezogen. Es ging um die Höhe des Arbeitslosengeldes (ALG) II und damit um einen der HauptStreitpunkte der Hartz-IV-Reform. Die Entscheidung der Richter fiel deutlich aus: Das Arbeitslosengeld II verstoße nicht gegen die Verfassung.

Damit wies die 63. Kammer die Klage gegen das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg ab. Der Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts sei zwar knapp bemessen, räumte das Gericht ein. Bei einer „bescheidenen Lebensführung“ sei das Existenzminimum aber gesichert. Bei einem „unabweisbaren Mehrbedarf“ müssten Jobcenter allerdings Darlehen gewähren. Dies könnte beispielsweise bei Kosten für Zahnersatz der Fall sein. Bei der Tilgung sei dann die soziale Lage der Bedürftigen zu berücksichtigen.

In den alten Bundesländern und Berlin beträgt der seit Januar geltende Regelsatz 345 Euro pro Monat, in den neuen Ländern sind es 331 Euro. Außerdem werden die Kosten für die Unterkunft und Heizung erstattet, soweit diese angemessen sind. Eheleute, die eine so genannte Bedarfsgemeinschaft bilden, erhalten 90 Prozent des Regelsatzes.

Margitta C. ist 55 Jahre alt, ihr Ehemann sechs Jahre älter. Die technische Zeichnerin ist mit einer kurzen Unterbrechung seit 1991 arbeitslos. Manfred C., gelernter Maschinenschlosser, hat seit 1999 keinen Job mehr. Er ist eingeschränkt erwerbsfähig und bekommt 500 Euro Rente, die mit seinem ALG II verrechnet wird. Das Paar hatte moniert, ihm werde ein Leben in Würde verwehrt. Kino- oder Theaterbesuche seien gar nicht drin, Zusatzkosten für Medikamente müsste es sich vom Munde absparen.

„Das ist die blanke Armut“, sagte Margitta C. Ihre Prozess-Vertreterin kündigte Berufung an. Für das Berliner Sozialgericht war es die achte Verhandlung in Sachen ALG II. Eingegangen sind bereits 2736 Verfahrensanträge zur Hartz-IV-Reform. Bislang wurde in keinem Urteil Verfassungswidrigkeit festgestellt. K. G.

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