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Berlin: In Brandenburg muss erst der Hund, dann der Halter zum Test - Die schärfste Verordnung hat Bayern

Liebhabern von Kampfhunden wird es in Bayern und Brandenburg schon lange nicht mehr leicht gemacht. Identisch sind in beiden Bundesländern die Listen, die mehr als zehn Hunderassen als gefährlich einstufen.

Liebhabern von Kampfhunden wird es in Bayern und Brandenburg schon lange nicht mehr leicht gemacht. Identisch sind in beiden Bundesländern die Listen, die mehr als zehn Hunderassen als gefährlich einstufen. Erfasst sind Bullterrier und Pitbull-Terrier wie der American Staffordshire-Terrier sowie weiterhin Bandog, Tosa-Inu, Bullmastiff, Dog argentino, Dog de bordeau, Fila brasilero, Mastiff, Mastino Napoletano und Mastin Espanol. Der ursprünglich aufgeführte Rhodesian Ridgeback wird inzwischen in beiden Ländern als weniger gefährlich angesehen.

Aber es gibt auch Unterschiede: Will in Brandenburg jemand einen Kampfhund halten, muss er zunächst für sein Tier ein "Negativgutachten" erstellen lassen. Sachverständige vom "Verband für deutsches Hundewesen" (VDH) prüfen dann beispielsweise im Havelpark, wie das Tier auf Kinder, Radfahrer oder Jogger reagiert. Offenbar sind die Tiere friedfertiger als ihr Ruf: Bis Ende Oktober 1999 wurden in Brandenburg 1830 Negativ-Gutachten beantragt, davon 1368 erteilt. "Eine Garantie, dass die Hunde später nicht auffällig werden gibt es nicht", sagt Rüdiger Kußerow vom VDH.

Erhalten die Tiere von den Sachverständigen keine Unbedenklichkeits-Bescheinigungen, müssen die Besitzer einen Hundeführerschein erlangen. Halten sie den dreimonatigen Kurs durch, bekommen sie nach Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses die Genehmigung. Wer sich beispielsweise der Zuhälterei, gefährlichen Körperverletzung oder Trunksucht schuldig gemacht hat, bemüht sich vergebens um eine Kampfhund-Erlaubnis. Bis zum Oktober gingen beim Ordnungsamt Brandenburg 131 solche "Erlaubnisanträge" ein, davon wurden laut Innenministerium 54 genehmigt.

Seitdem die Brandenburger Verordnung Mitte 1998 in Kraft getreten ist, werden nicht nur die Neuerwerbungen zum Test gebeten: Die selbe Prozedur müssen auch Halter über sich ergehen lassen, die schon seit Jahren einen Kampfhund besitzen. Nicht erfasst sind von der Brandenburger Liste allerdings die ebenfalls als gefährlich geltenden Kampfhund-Mischlinge. Deshalb lehnt der VDH die Aufzählung ab. "Sinnvoller wäre es, erst einzuschreiten, wenn die Hunde auffällig werden", sagt Kußerow.

In Bayern, das vor acht Jahren Deutschlands schärfste Kampfhunde-Verordnung erlassen hatte, werden hingegen auch Mischlinge mit Pitbull- oder Bullterrier-Blut kritisch betrachtet. Für sie gelten die gleichen Vorschriften wie für reinrassige Kampfhunde. Danach müssen alle Besitzer von Pitbull-Terriern, Bullterriern, Bandogs und Tosa-Inus eine "sicherheitsrechtliche Erlaubnis" beantragen, die ihnen in der Regel nicht erteilt wird, da diese Rassen als grundsätzlich gefährlich gelten. Als seltene Ausnahme gilt die Bewachung eines Firmengeländes.

Alle weiteren Kampfhunde-Rassen (siehe oben) sind ebenfalls genehmigungspflichtig, werden aber etwas moderater behandelt. Legt ihr Besitzer ein Fachgutachten vor, das sein Tier als friedlich ausweist, so bekommt er eine Erlaubnis. Alle schon vorhandenen Tiere durften nach dem Inkrafttreten der bayerischen Regelung übrigens bleiben, sie mussten nur registriert werden. Das Land setzte auf eine "natürliche Lösung", so ein Münchner Polizeisprecher. Nach seinen Angaben leben an der Isar nur noch fünf solcher Kampfhunde-Methusalems.Thema Kampfhund im Internet: www.meinberlin.de/forum im Kanal Stadtleben.

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