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Berlin: In der Kita bleibt die Kasse leer

Der Senat hat höhere Gebühren beschlossen. Berlins Elternausschuss antwortet mit einem Aufruf zum Boykott – ein Pro & Contra

Sie haben es mit einer Riesenwindel probiert, auch mit anderen Formen des Protests, und blieben erfolglos. Jetzt wollen sich Berliner Eltern der Erhöhung der Kita-Gebühren verweigern, indem sie einfach nicht zahlen. Für diese Form des Protestes hat sich der Landeselternausschuss einstimmig entschieden. Auf ähnliche Weise war schon 1998 gegen eine Erhöhung der Kita-Gebühren vorgegangen worden, erfolglos. Parallel zum Boykott will der Elternausschuss eine Musterklage anstrengen. Dafür muss aber erstmal ein neuer Beitragsbescheid vorliegen. Ohne Bescheid gibt es keine Klagemöglichkeit.

Die geplante Erhöhung der Kita-Gebühren ist Bestandteil des Sparprogramms des rot-roten Senats. Der Kita-Platz kostet künftig mehr Geld; mehr Leistung bekommt der Zahler dafür aber nicht. Durch die Erhöhung soll der Kostendeckungsgrad etwas verbessert werden. Die Elternbeiträge machen nämlich bisher nur 11,7 Prozent der tatsächlichen Kosten wett. Nach der Erhöhung sollen es 13,1 Prozent sein. Das Gesetz tritt zum 1. Januar in Kraft. Obwohl alle zwei Jahre eine Erhöhung möglich gewesen wäre, ist dieses die erste seit 1998. Jugendsenator Klaus Böger (SPD) hält die Verteuerung nicht nur für erforderlich, sondern auch für sozial gerechter, weil es jetzt mehr Einkommensstufen gibt. Damit werde zum Beispiel das Ungleichgewicht beseitigt, dass Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von 34000 Euro genauso viel für den Kitaplatz zahlen wie Eltern mit 39000 Euro. Und mehr als 40 Prozent der Eltern seien von den Erhöhungen überhaupt nicht berührt.

Wenn die Erhöhung kommt, schreien als nächstes die Jugendämter. Das haben sie schon angekündigt. Sie brauchten viel mehr Mitarbeiter, wenn sie jetzt statt mit neun Einkommensstufen plötzlich mit 41 Unterteilungen hantieren müssten, um die Bescheide zu erstellen, sagten die zuständigen Stadträtinnen von Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg, Anke Otto (Grüne) und Angelika Schöttler (SPD). Es kam schon der Vorschlag, Personal aus dem Überhang dafür abzustellen.

Wenn das alles nach dem Plan des Senats verläuft – und davon kann wohl ausgegangen werden –, dann tritt das geänderte „Kita- und Tagespflegekostenbeteiligungsgesetz“ am 1. Januar 2004 in Kraft. Dann ergehen der Reihe nach an alle Eltern die neuen Kostenbescheide, gegen die erst einmal Widerspruch eingelegt und dann Klage erhoben werden kann. Beim Verwaltungsgericht dauert das Verfahren derzeit im Schnitt 18 bis 20 Monate. Wenn die Eltern diesen Weg wählen, werden wir vom Ausgang des Verfahrens erst hören, wenn schon wieder die nächste Erhöhung der Kita-Gebühren rechtmäßig wäre.

Fatina Keilani

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