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Berlin: In Minikneipen glimmt neue Hoffnung

Ein Jahr lang wurde darüber diskutiert, dennoch ist das Nichtrauscherschutzgesetz lückenhaft. Der SPD-Rechtspolitiker Sven Kohlmeier sieht daher nun Änderungsbedarf. Ein-Raum-Kneipen schöpfen Hoffnung, auf Spielplätzen hingegen soll Qualmen verboten werden.

Fast ein Jahr lang wurde das Nichtraucherschutzgesetz diskutiert, vor vier Monaten wurde es beschlossen, zu Jahresbeginn trat es in Kraft – und jetzt hält es ausgerechnet ein Abgeordneter der Regierungskoalition für lückenhaft. Der SPD-Rechtspolitiker Sven Kohlmeier sieht Änderungsbedarf, weil seiner Ansicht nach mehrere Punkte nicht klar genug geregelt sind. Kohlmeier möchte den Umgang mit geschlossenen Veranstaltungen klären sowie die gerichtsfeste Definition eines „Nebenraums“ und die Behandlung von Einmannkneipen, bei denen das Argument des Angestelltenschutzes entfällt.

Letzteres hat bereits das Landesverfassungsgericht von Rheinland-Pfalz beschäftigt: Es nahm Minikneipen vorläufig vom Nichtraucherschutz aus. Geklagt hatten fünf Gastwirte. Laut dem Berliner Hotel- und Gaststättenverband dürfte es hier 450 solcher Kneipen geben. Laut Kohlmeier steht deshalb vor dem Berliner Verfassungsgericht die Klage einer Wirtin an. Zugleich stellt er aber klar: „Es geht mir nicht darum, das Gesetz auszuhebeln.“

Die FDP sieht durch Kohlmeiers Vorstoß ihre Idee bestätigt, den Wirten die Entscheidung über ein Rauchverbot selbst zu überlassen. Für Wolfgang Albers, den Gesundheitsexperten der Linken, ist die einzige Schwäche des Gesetzes die Benachteiligung von Kneipen mit nur einem gegenüber denen mit mehreren, voneinander getrennten Räumen. Denn diese Wirte haben keine Möglichkeit, ihr qualmendes Publikum zun halten, indem sie einen vom Gastraum strikt abgetrennten Raucherraum schaffen – den das Gesetz als einzige Ausnahme vorsieht. Für Albers lässt sich dieses Dilemma nur auflösen, wenn man „im Interesse eines vernünftigen Nichtraucherschutzes die Ausnahmen abschafft.“ Die betroffenen Ein-Raum-Wirte wollen hingegen per Justiz das Gesetz kippen. So hat ein Berliner Barbetreiber beim Bundesverfassungsgericht mit Verweis auf den Eigentumsschutz Beschwerde gegen das Nichtraucherschutzgesetz eingelegt. Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) stellte dagegen klar: „Die Regelung setzt sich mehr und mehr durch.“

Im Vorfeld wurde auch diskutiert, das Rauchverbot auf Spielplätzen in das Gesetz einzubeziehen. Das sei jedoch nicht möglich gewesen, weil es sich auf geschlossene Räume beziehe, sagte eine Sprecherin der Umweltsenatorin. Deswegen nehmen mehrere Berliner Bezirke ein Verbot in die eigene Hand. In Lichtenberg darf seit dem 1. März auf den 156 bezirkseigenen Spielplätzen sowie auf etwa 100 privaten nicht mehr geraucht werden. Das Ordnungsamt soll das kontrollieren, Bußgelder wird es nicht geben. „Wir können aber von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ein Platzverbot aussprechen“, sagte Baustadtrat Andreas Geisel (SPD). Für die 130 Spielplätze in Charlottenburg-Wilmersdorf ist das Rauchverbot bereits seit 2006 geregelt. „Das ist wichtig als Vorbildfunktion für die Kinder“, sagte Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU). Der Friedrichshain-Kreuzberger Gesundheitsstadtrat Knut Mildner-Spindler (Linke) sagte, er kämpfe um ein Rauchverbot auf Spielplätzen. Es sei aber schwer zu kontrollien.

Weiterhin gibt es Bemühungen um eine landesweite Regelung. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Heidi Kosche, stellt heute dazu eine Anfrage an den Senat. obs/mj

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