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Laute Debatte. Die Grünen wollen das Nachtflugverbot für Tegel ausweiten, der Senat lehnt das ab. Foto: dpa

© picture-alliance/ dpa

Inbetriebnahme des BER: Tegel dröhnt weiter

Mehdorn will „nach Möglichkeit“ dieses Jahr sagen, wie es am BER weitergeht.

Schönefeld - Der Flughafen bleibt dabei – der Senat scheint aber Zweifel zu haben: Im Herbst wolle Flughafenchef Hartmut Mehdorn den Fahrplan bis zur dann fest geplanten Inbetriebnahme des BER- Flughafens festlegen, bekräftigte am Sonnabend Flughafensprecher Ralf Kunkel. Zuvor hatte Staatssekretär Christian Gaebler auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Andreas Otto mitgeteilt, die Flughafengesellschaft wolle den Eröffnungstermin „nach Möglichkeit noch in diesem Jahr“ bekannt geben. Für Otto ist dies ein Beleg, dass sich auch die Bekanntgabe des Termin-Fahrplans erneut verschieben wird.

Darunter würden auch die Anwohner von Tegel leiden, die weiter nicht wissen, wann der Flughafen geschlossen und der Krach am Himmel vorbei sein wird. Weil es vor allem nachts sehr laut geworden ist, fordert Otto erneut ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr für Tegel. Gaebler lehnt in seiner Antwort eine solche Beschränkung weiter ab.

Generell sind in Tegel Starts und Landungen von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Für Starts gibt es aber eine pauschale Ausnahmegenehmigung bis 23.30 Uhr. Danach muss die Luftfahrtbehörde jedem Start zustimmen. Landen dürfen Piloten ohne Einzelzustimmung bis 24 Uhr, wenn die geplante Landung vor 23 Uhr erfolgen sollte.

Im Juni gab es zwischen 23 Uhr und 23.59 Uhr insgesamt 44 Starts und 57 Landungen. Vor einem Jahr hoben im Juni sogar 51 Maschinen ab und 58 kamen an. Zugenommen hat der Krach dagegen in der Zeit zwischen 22 Uhr und 23 Uhr, in der die Fluggesellschaften ihre Nachtflüge konzentrieren: von 2871 auf 2974 im jeweils ersten Halbjahr; eine Steigerung um 3,6 Prozent. Hinzu kommen Ambulanz-, Post- und Regierungsflüge, für die es keine Einschränkungen gibt. Nach Mitternacht starteten und landeten im vergangenen Juni jeweils 21 Postmaschinen; acht Ambulanzflugzeuge kamen an, vier hoben ab. Bei den Regierungsflügen gab es nach Mitternacht fünf Starts und eine Landung.

Ein Vorverlegen des Nachtflugverbots auf 22 Uhr wäre nur nach einem Änderungsgenehmigungsverfahren möglich, teilte Gaebler weiter mit. Derzeit seien nach dem Luftfahrthandbuch für Tegel Einschränkungen im Nachtflugverkehr von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig. Die Voraussetzungen für ein solches Änderungsverfahren von Amts wegen lägen nach Ansicht der Luftfahrtbehörde aber nicht vor.

Zusätzlichen Lärmschutz erhalten die Anwohner nicht, egal, wie lange es noch laut sein wird. Der Lärmschutzbereich ist 1976 festgelegt worden und gelte weiter, erklärte Gaebler. Inzwischen ist das Fluglärmgesetz zwar verschärft worden, doch gelten die neuen Werte nicht für Tegel. Sie greifen nach Gaeblers Angaben nicht, weil das Verwaltungsverfahren für das Schließen bereits begonnen habe.

Würden die Grenzwerte neu festgesetzt, könnte sich die Lage für einige Anwohner sogar verschlechtern. Zwar habe sich die Anzahl der Flüge seit 1976 „deutlich erhöht“, maßgeblicher sei aber, dass die heute eingesetzten Flugzeuge wesentlich leiser seien, erklärte der Staatssekretär. Die Fläche des Lärmschutzbereichs würde sich bei einer Neuberechnung „mit großer Wahrscheinlichkeit“ deshalb sogar verringern.

Einen weiteren Dämpfer müssen auch die Gegner der künftigen BER-Flugroute über den Müggelsee hinnehmen. Nach RBB-Informationen hat die von den Gegnern angerufene EU-Kommission keine Einwände gegen die neuen Routen am BER. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass eine von den Gegnern geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung für die Routen nicht erforderlich ist. Klaus Kurpjuweit

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