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Welche Coronavirus-Sicherheitsregeln gelten im eigenen Auto?

© imago images/MiS

Infektionsschutz im Auto: Welche Corona-Regeln hinterm Lenkrad in Berlin gelten

Sicherheitsabstand, Mund-Nasen-Schutz – was muss beim Autofahren beachtet werden? Der ADAC rät, nur mit Personen desselben Hausstands Auto zu fahren.

Von Fatina Keilani

Viele Menschen meiden derzeit den öffentlichen Nahverkehr und fahren häufiger mit dem eigenen Auto. In normalen Zeiten böte es sich an, Fahrgemeinschaften zu bilden.

Die Abstandsregel von mindestens 1,50 Metern Raum zwischen Personen kann in den meisten Fahrzeugen allerdings nicht eingehalten werden.

In Berlin ist das auch nicht nötig. Hier sagt die Verordnung, dass die Abstandsregeln in Fahrzeugen nicht gelten.

Der ADAC stellt das anders dar. Dessen Juristen weisen darauf hin, dass die gültigen Abstandsregeln auch im Auto Bestand haben. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern müsste daher auch im Fahrzeug eingehalten werden, ist aber nahezu unmöglich.

Daher sollte in der Praxis weiterhin nur mit Personen desselben Hausstands gemeinsam im privaten Auto gefahren werden, heißt es auf der Internetseite des ADAC.

Das Problem mit der Klimaanlange

Was aber, wenn jemand ein großes Auto fährt, etwa einen Bulli? Meist sind hier drei Sitzreihen vorhanden, der Abstand von der ersten zur letzten Sitzreihe ist weit genug.

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Hier stellt sich jedoch ein anderes Problem, das nicht mit der Verordnung, wohl aber mit Gesundheitsschutz zu tun hat: Die Klimaanlage des Autos verteilt die Krankheitserreger gleichmäßig im Fahrgastraum und überwindet dabei auch längere Strecken.

Gerade erst hat sich dies in einem Restaurant in Guangzhou gezeigt, wo ein infizierter Gast neun Menschen ansteckte, und zwar nicht unbedingt jene, die direkt bei ihm saßen. Die Luftströme der Klimaanlage wurden ausgewertet und als ursächlich identifiziert. Dieses Problem wird sich auch hiesigen Restaurantbetreibern stellen, wenn sie wiedereröffnen wollen.

Mundschutz ist im Auto übrigens erlaubt, jedoch muss das Gesicht erkennbar bleiben. Im Auto herrscht nämlich seit einigen Jahren Vermummungsverbot - eine weithin unbekannte Vorschrift, die 2017 in die Straßenverkehrsordnung eingefügt wurde, um Temposünder auf Blitzerfotos zweifelsfrei identifizieren zu können.

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