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Berlin: Initiativen bereiten gemeinsam Verfassungsklage vor

Bürgerbündnisse zum Bankenskandal halten Volksbegehren trotz der Ablehnung des Senats für aussichtsreich. Treffen zu Strategie-Gespräch

Vor ihrer Klage beim Landesverfassungsgericht bündeln die Initiatoren des Volksbegehrens zum Berliner Bankenskandal ihre Kräfte. Gestern Abend wollten sich Vertreter der Initiative um den Politologen Peter Grottian mit Vertretern des Bürgerbündnisses um den Zukunftsforscher Rolf Kreibich treffen, um eine Strategie für den Prozess zu entwickeln. Ziel der Aktion ist es, vor dem obersten Berliner Gericht zu erreichen, dass die Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt wird. Es regt die Initiatoren auf, dass das Land Berlin milliardenschwere Risiken der Bankgesellschaft per Gesetz übernommen hat, um die Bank vor der Pleite zu retten. Mit dem Volksbegehren soll genau das Gegenteil erreicht werden: dass Teile der Bankgesellschaft geschlossen werden und das Gesetz zur Risikoübernahme aufgehoben wird.

Der FU-Professor Grottian und seine Leute sammelten 37 000 Unterschriften, genug für die erste Stufe eines Volksbegehrens. Der Senat jedoch wies das Vorhaben am Dienstag als unzulässig zurück; die Berliner Verfassung gebiete es so, denn Volksbegehren zum Landeshaushalt seien unzulässig. Gegen die Senatsentscheidung zieht die Initiative jetzt vor Gericht. „Wir treffen uns heute im kleinen Kreis“, sagte der Sprecher der Arbeitsgruppe Volksbegehren, Hans-Jürgen Lindemann. Welcher Anwalt oder Professor das Anliegen vor Gericht vertreten werde, wisse man noch nicht. Zu dem Treffen würden auch der frühere FU-Professor Rolf Kreibich, der Juraprofessor Albrecht Dehnhard und der Verfassungsrechtler Otmar Jung erwartet.

Anders als der Senat hält Jung die Klage überhaupt nicht für aussichtslos. Das Finanztabu solle nur verhindern, dass Bürger sich über Volksbegehren finanzielle Vorteile verschaffen. „Sämtliche einschlägigen Verfahren hatten bisher die Konstellation, dass die Bürger mehr Geld wollten“, sagte Jung dem Tagesspiegel. „Hier ist es genau umgekehrt. Die Bürger wollen knausern und ein verschwenderisches Parlament bremsen.“ Diese Konstellation habe es noch nicht gegeben, damit betrete man juristisches Neuland. Jung verwies außerdem auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts von Sachsen. Danach können Volksbegehren auch dann zulässig sein, wenn sie finanzielle Folgen haben. Notfalls könne das Parlament mit seiner Budget-Hoheit immer noch korrigieren.

Fatina Keilani

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