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INKLUSION: So wird künftig der Förderbedarf ermittelt

Bislang wird die sonderpädagogische Förderung nach einer Feststellungsprüfung ermittelt: Je nach Diagnose bekommt das einzelne Kind eine bestimmte Anzahl Stunden zugeteilt. Das soll sich künftig mit dem Wegfall der Feststellungsprüfung für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale/soziale Entwicklung und Sprache ändern – zugunsten einer pauschalen Zuweisung der sonderpädagogischen Stunden pro Schule und Klasse.

Bislang wird die sonderpädagogische Förderung nach einer Feststellungsprüfung ermittelt: Je nach Diagnose bekommt das einzelne Kind eine bestimmte Anzahl Stunden zugeteilt. Das soll sich künftig mit dem Wegfall der Feststellungsprüfung für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale/soziale Entwicklung und Sprache ändern – zugunsten einer pauschalen Zuweisung der sonderpädagogischen Stunden pro Schule und Klasse. Diese laut Beirat „zuverlässige Grundausstattung“ bemisst sich künftig nach definierten Quoten. Die Annahme: In jeder Klasse gibt es einen bestimmten Anteil von Kindern mit einem bestimmten Förderbedarf. Die Quote liegt in Abhängigkeit der sozialen Struktur der Schüler, in den Klassen 3 bis 6 zwischen 2,5 und 5,5 Prozent. Pro errechnetem Schüler bekommt die Klasse 2,5 Stunden sonderpädagogische Förderung zugewiesen. Für die Sekundarschulen gelten Quoten von 2,5 bis 4,5 Prozent, pro errechnetem Schüler gibt es dann drei Stunden Sonderpädagogik. Der Beirat betont: Das Volumen dieser Grundausstattung dürfe keinesfalls geringer sein als das bisherige Ausmaß der Förderung. Für eine Übergangsphase können Eltern sowie Schulen weiterhin eine Feststellungsprüfung einfordern. bak

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