zum Hauptinhalt

Berlin: Innensenator verteidigt seinen Einbürgerungsstopp für Jugoslawen

Der ausländerpolitische Sprecher von Bündnis 90/Grüne, Ismail Kosan, wirft dem Berliner Innensenator Eckart Werthebach vor, Einbürgerungswillige aus dem ehemaligen Jugoslawien zu diskriminieren. Werthebach (CDU) hatte Mitte Oktober einen Einbürgerungsstopp für diese Gruppe veranlasst, nachdem das Bundesinnenministerium (BMI) die von Belgrad geforderte Zahlung von Gebühren für die "Ausbürgerung" beanstandet hatte.

Der ausländerpolitische Sprecher von Bündnis 90/Grüne, Ismail Kosan, wirft dem Berliner Innensenator Eckart Werthebach vor, Einbürgerungswillige aus dem ehemaligen Jugoslawien zu diskriminieren. Werthebach (CDU) hatte Mitte Oktober einen Einbürgerungsstopp für diese Gruppe veranlasst, nachdem das Bundesinnenministerium (BMI) die von Belgrad geforderte Zahlung von Gebühren für die "Ausbürgerung" beanstandet hatte. Die von den jugoslawischen Behörden verlangte Zahlung von 2 717 Mark pro Entlassung aus der Staatsbürgerschaft verstoße gegen das von der Europäischen Union verhängte Finanzembargo gegen Jugoslawien.

Daraufhin veranlasste der Innensenator bei den zuständigen Bezirksämtern einen Einbürgerungsstopp für Serben und Montenegriner. Werthebachs Sprecher Norbert Schmidt bestätigte gestern gegenüber dem Tagesspiegel, dass Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, deren Einbürgerungsverfahren bereits liefen, aufgefordert werden, die Gebühren nicht mehr an ihre Konsulate zu überweisen. Neue Anträge auf Einbürgerungen sollen für vorerst sechs Monate nicht bearbeitet werden.

Die Grünen forderten jetzt den Innensenator auf, den Einbürgerungsstopp aufzuheben und bei Serben und Montenegrinern die doppelte Staatsbürgerschaft hinzunehmen. Dies werde auch bei Antragstellern praktiziert, deren Herkunftsstaaten ihnen den Austritt aus der Staatsbürgerschaft verweigern, beispielsweise bei Iranern. Offenbar sei aber die Einbürgerung von Jugoslawen unerwünscht.

Der Sprecher des Innensenators verteidigte die Berliner Praxis. Auch nach dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht, das am 1. Januar 2000 in Kraft tritt, soll die Mehrstaatlichkeit vermieden werden. Wegen der speziellen Schwierigkeiten der Bürger aus dem ehemaligen Jugoslawien jetzt für eine weitere Gruppe die doppelte Staatsbürgerschaft hinzunehmen, sei nicht zu vertreten. Der Innensenator hoffe jedoch, dass die Frage, ob die Gebührenzahlung überhaupt unter das Embargo falle, bei der Innenminister-Konferenz Mitte November geklärt werde. Möglicherweise werde der Berliner Einbürgerungsstopp dann auch früher aufgehoben. Bis dahin sei das Berliner Verfahren aber durch die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums gedeckt, sagte Sprecher Norbert Schmidt. 1998 wurden 103 Serben und Montenegriner eingebürgert.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte gestern gegenüber dem Tagesspiegel, dass den Ländern keineswegs eine konkrete Praxis vorgeschlagen werde. Man habe die Innenminsterien lediglich über das Finanzembargo der EU informiert und zu bedenken gegeben, dass die Zahlung von Verwaltungsgebühren darunter falle. Ob die Länderbehörden sich nun entschlössen, Doppelstaatsbürgerschaften hinzunehmen, oder aber die Einbürgerungsverfahren auszusetzen, sei ihnen überlassen. Im übrigen sei nicht damit zu rechnen, dass der Embargo-Vorbehalt aufgehoben werde. "Ergänzende Nachfragen" bei der Europäischen Union hätten ihn vielmehr bestätigt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false