zum Hauptinhalt

Berlin: Innenverwaltung kritisiert Ausländerbeauftragte - Zu hohe Erwartungen geweckt

Das neue deutsche Staatsangehörigkeits-Recht hat in Berlin einen schweren Start. Am ersten Arbeitstag der Einbürgerungsämter hatten die Sachbearbeiter vor allem Eltern enttäuschen müssen, die ihre in Deutschland geborenen Kinder einbürgern lassen wollten.

Das neue deutsche Staatsangehörigkeits-Recht hat in Berlin einen schweren Start. Am ersten Arbeitstag der Einbürgerungsämter hatten die Sachbearbeiter vor allem Eltern enttäuschen müssen, die ihre in Deutschland geborenen Kinder einbürgern lassen wollten. Wie in unserer gestrigen Ausgabe berichtet, erfüllen nur die wenigsten Eltern die Voraussetzungen. Schon mit der Geburt werden die Kinder Deutsche, wenn ein Elternteil seit acht Jahren legal in Deutschland lebt, eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat. Verwirrung verursacht aber vor allem die Regelung für die Einbürgerung von bis zu 10 Jahre alten Kindern. Für sie kann nachträglich ein deutscher Pass beantragt werden, wenn die Eltern die oben aufgezählten Voraussetzungen erfüllen. Dabei setzen die Fristen jedoch vor der Geburt an: Ist das Kind knapp zehn Jahre alt, müssen Vater oder Mutter seit 18 Jahren legal hier leben und drei Jahre vor der Geburt einen "unbefristeten" Status gehabt haben.

Aus der Innenverwaltung wurde gestern die Ausländerbeauftragte des Senats scharf kritisiert: John habe bei ausländischen Eltern "völlig falsche, überzogene Erwartungen" geweckt, sagte Michael Theis, Referatsleiter für Staatsangehörigkeits-Angelegenheiten beim Innensenator, dem Tagesspiegel. Die Ausländerbeauftragte hatte bekanntgegeben, dass bis zum 31. 12. 2000 - so lange gilt die Übergangsfrist für die nachträgliche Einbürgerung - etwa 36 000 Kinder ausländischer Eltern Deutsche werden könnten. Tatsächlich, so Theis, seien aber die Gesetzes-Hürden so hoch, dass die Zahlen wesentlich niedriger ausfallen würden.

Die Ausländerbeauftragte hat gestern unabhängig von den Vorwürfen der Innenverwaltung auf die Probleme der Kindereinbürgerung reagiert. Mit einer "Checkliste" will sie nichtdeutsche Eltern über die Einbürgerungsaussichten ihrer Kinder aufklären. Drei Fragen müssen mit Ja beantwortet werden - nur dann könne der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

Wir dokumentieren die Fragen im Wortlaut: "Hatte ich schon bei der Geburt meines Kindes eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und habe ich diesen Status noch heute? Habe ich bereits bei der Geburt meines Kindes ununterbrochen seit acht Jahren in Deutschland gelebt (es folgt eine Aufzählung legaler Aufenthaltsformen; die Red.)? Hatte mein Kind am 1. 1. 2000 rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland?" Dieser Fragebogen soll jetzt in Schulen und Kindergärten an die Eltern verteilt werden.

In der Innenverwaltung wird auch eine weitere Bestimmung des neuen Gesetzes kritisiert. Intern heisst es, die "Optionsregelung" sei "verheerend". Danach sollen sich mit der Geburt eingebürgerte Kinder, die neben der deutschen eine weitere Staatsbürgerschaft haben, im Alter von 18 Jahren für einen Pass entscheiden und den anderen bis zum 23. Geburtstag abgeben. Somit müssten die Einbürgerungsämter deren Lebensweg zwei Jahrzehnte lang verfolgen. Dies sei praktisch unmöglich, vor allem wenn die Betreffenden inzwischen im Ausland lebten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false