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Stapel des Anstoßes. Schon seit der Hoteleröffnung 1996 wird das Brennholz für den Kamin im Garten gelagert. Nun soll der Stapel auf einmal illegal sein.

©  Andreas Klaer

Inselhotel Hermannswerder in Potsdam: Holzstapel ohne Baugenehmigung - 1250 Euro Strafe

Seit 20 Jahren stapelt ein Potsdamer Hotelier im Garten seiner Anlage Brennholz. Nun soll er 1250 Euro Strafe zahlen – weil er dafür keine Baugenehmigung hat.

Eine schier unglaubliche Bürokratie-Posse aus Potsdam hat es in die überregionalen Medien geschafft: In der Kopfschüttel-Kategorie „Hammer der Woche“ berichtete das ZDF-Ländermagazin am Wochenende über einen Streit zwischen der Stadtverwaltung und dem Inselhotel Hermannswerder. Grund für den Zwist: ein Stapel Holz.

Seit 20 Jahren wird das Brennholz für die hoteleigenen Kamine im Garten gestapelt, bedeckt mit einer Plastikplane. Doch nun hat Geschäftsführer Burkhard Scholz Post von der städtischen Bauverwaltung bekommen. Der Stapel müsse weg, heißt es in dem Bescheid.

Außerdem soll Scholz 1250 Euro Strafe zahlen. Denn er hat für den Stapel keine Baugenehmigung beantragt. Als Grund nennt das Amt, dass der Holzstapel durch seine „eigene Schwere“ mit dem Boden verbunden sei und deshalb eine bauliche Anlage darstelle. Und diese bedürften einer Genehmigung. Aber auch wenn Burkhard Scholz eine Baugenehmigung beantragt hätte, hätte er sie wohl nicht bekommen. Denn aus Sicht der Stadt handelt es sich bei dem Garten des Inselhotels um einen außerstädtischen Bereich, und dort darf nichts stehen. Auch kein Holzstapel.

Er hält das Vorgehen für Schikane

Stimmt nicht, sagt Scholz. Die Halbinsel Hermannswerder sei sehr wohl besiedelt, das sei auch juristisch bereits klargestellt. Er hält das Vorgehen für Schikane, wie er dem Tagesspiegel sagt. Denn schon seit Jahren streitet er mit der Behörde – wegen eines Stegs, wegen eines Anbaus, wegen einer Sauna. Sogar eine Markise musste Scholz juristisch erkämpfen.

Die Stadt wollte sie nicht genehmigen, obwohl es die Terrasse darunter bereits war. Scholz fühlt sich ungerecht behandelt: Er beschäftige 55 Mitarbeiter, bilde junge Menschen aus, habe Flüchtlinge eingestellt und zahle immer pünktlich seine Steuern an die Stadt, sagt er. Bei der Markise und auch in anderen Fällen setzte sich Scholz vor Gericht durch, immer wieder. Zum Ärger einiger Verwaltungsmitarbeiter, wie er selbst glaubt. „Es scheint einzelne Personen zu geben, denen das nicht gefällt. Deshalb wird seit Jahren jede Gelegenheit genutzt, Sand ins Getriebe zu streuen.“

Angenommen, er würde eine Baugenehmigung bekommen. Wenn er dann Brennholz für den Kamin vom Stapel nimmt, ist dieses dann eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung? Wie sieht es eigentlich mit dem für Gebäude vorgeschriebenen Brandschutz aus?

schreibt NutzerIn Spandauer2605

Noch nicht vor Gericht

So nun auch mit dem Holzstapel. Bei einer Begehung sei der illegale „Bau“ festgestellt worden, hieß es laut Scholz von der Stadt. Informiert wurde er über eine solche Begehung nicht. Von der Stadt gibt es auf Tagesspiegel-Anfrage zu dem Fall kein Statement. Nur so viel: „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Deshalb können wir uns dazu nicht äußern.“

Vor Gericht ist der Holzstapel-Fall noch nicht gelandet. Aber er wird es, falls die Stadt nicht einlenkt. Scholz hat schon mit seinem Anwalt gesprochen und nun erst mal Widerspruch eingelegt. Sollte es zur Verhandlung kommen, wird auch zu klären sein, warum gerade dieser Holzstapel eine Baugenehmigung benötigt. Nicht mal fünf Meter daneben steht nämlich noch einer. Bis jetzt ganz legal.

Katharina Wiechers

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