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Berlin: Islamist bei Grundstücksgeschäft enttarnt

Weil ein Tunesier auf der Terrorverdachtsliste der UN zu finden war, bekam er Schwierigkeiten beim Grundbuchamt

Einige hundert Namen stehen auf der Terrorverdachtsliste der Vereinten Nationen. Es sind vor allem Leute, die zum Terrornetzwerk Al Qaida gehören, Sympathisanten und Unterstützer der Taliban. Ein einziger von denen, die auf dieser Liste stehen, hat derzeit mit einem Berliner Gericht zu tun. Er heißt Ben Mohammed Shafiq und möchte gern Grundeigentümer in Berlin werden. So heißt es in Sicherheitskreisen.

Shafiq, ein 45 Jahre alter Tunesier, steht seit Jahren auf der Terrorverdachtsliste der Vereinten Nationen. Die EU hat diese Liste als verbindlich anerkannt. Das hat zur Folge, dass zum Beispiel die Vermögen von Al-Qaida- oder Taliban- Unterstützern eingefroren werden, dass ihnen das Arbeitslosengeld II verweigert wird – und dass sie keine Geschäfte mit Grundstücken machen dürfen. Ben Mohammed Shafiq, der angeblich in Dublin lebt, soll versucht haben, das Grundstück der Neuköllner Al-Nur-Moschee zu kaufen.

Weil er auf der Terrorverdachtsliste steht, hat ihm das Grundbuchamt – den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union entsprechend – den Eintrag verweigert. Das Bundeskriminalamt hatte der Behörde Hinweise auf Shafiq gegeben. Er galt als Repräsentant der Haramein-Stiftung, die Geld für die Terroristen sammelte. Shafiq hat gegen die Entscheidung des Grundbuchamtes Beschwerde eingelegt. Die wies das Landgericht zurück. Shafiq legte dagegen Rechtsmittel ein. Nun muss sich damit das Kammergericht befassen. Eine Entscheidung steht noch aus.

Die Al-Nur-Moschee war im Jahr 2003 ins Blickfeld der Verfassungsschützer geraten. Ein Tunesier hatte versucht, in der Moschee ein Terrorkommando zu rekrutieren. Zuvor war er, so der Verfassungsschutz, in einem afghanischen Lager ideologisch und militärisch geschult worden. Seine Rekrutierungsbemühungen in der Moschee dauerten so lange, bis ihm der Imam diese verbot. Der Tunesier wurde später zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der aktuelle Fall mitsamt seinen grundbuchamtlichen Verwicklungen ist durch eine Antwort der Innenverwaltung auf eine kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Alexander Ritzmann bekannt geworden. Er belegt für Ritzmann und Innensenator Ehrhart Körting gleichermaßen, dass die politisch umstrittene Liste ihren Sinn hat. Dennoch halten viele Politiker das Dokument, das auf der Internetseite der Vereinten Nationen zu finden ist und immer wieder aktualisiert wird, für problematisch.

In Berlin behielten Jobcenter in mehreren Fällen Arbeitslosengeld mit Verweis auf die Liste ein. Betroffen waren Leute, die das Pech hatten, die gleichen Namen wie gelistete Personen zu tragen. Körting erwartet, dass die Vereinten Nationen Abhilfe schaffen. Bislang können nur Staaten anregen, dass Personen von der Liste gestrichen werden. Es müsse eine Möglichkeit geben, sich direkt bei einer UN-Institution gegen die Namensnennung auf der Liste zu wehren, sagt Körting. „Zur Menschenwürde gehört das rechtliche Gehör.“

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