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Berlin: Italienisch hat keine Chance

Warum der Kaffeeröster Tchibo das deutsche Markenrecht auf seiner Seite hat und das Trendrestaurant „cibo matto“ in Mitte verlor

Auch Professor Artur Wandtke liebt schicke Restaurants wie das „cibo matto“ in Mitte. Der Experte für Marken- und Urheberrecht an der Humboldt-Universität kann gut verstehen, warum dessen Inhaber mit dem Kaffeeriesen Tchibo wie David gegen Goliath um den originellen Namen ihres Etablissements ringen. „Cibo matto“ heißt im Italienischen „verrücktes Essen“. Doch als Richter hätte sich auch Artur Wandtke trotz aller Sympathien auf die Seite der Tchibo-Anwälte gestellt. Wie berichtet, setzten sie vor dem Berliner Landgericht durch, dass „cibo matto“ wegen der phonetischen Ähnlichkeit zum Namen Tchibo nur noch „c. matto“ heißen darf. Wandtke: „Das erscheint absurd, aber das Markenrecht ist eben knallhart.“

Viele Gäste des Restaurants an der Rosenthaler Straße ignorieren zwar die italienische Aussprache und sagen „tsibo“, aber einige sprechen den Name auch korrekt aus – wie die Kaffeemarke: „tchibo“-matto. Und das reichte zur juristischen Niederlage. Artur Wandtke zeigt auf Paragraf 14 des Markengesetzes. Danach dürfen sich Firmentitel und Logos in Name, Farbe oder Klang nicht derart ähneln, dass Kunden beide Marken verwechseln könnten, also „ eine falsche Herkunft annehmen“, sagt Wandtke.

Nun steht das Wörtchen „Cibo“ allerdings nicht alleine da, es folgt noch „matto“, weshalb der Anwalt des Restaurants argumentierte, dies sei durchaus ein Unterscheidungsmerkmal. Aber die Richter sahen dennoch die Gefahr, dass potenzielle Tchibo-Kunden, wenn sie sich nach einer Tasse Kaffee sehnen, fälschlicherweise an der Bar an der Rosenthaler Straße landen anstatt in einer Filiale des Kaffeerösters.

Der Fall erinnert an einen Rechtsstreit im Jahre 2003 zwischen der Musik- und Theaterhalle „Arena“ am Treptower Park und der Radsporthalle „Velodrom“ in Prenzlauer Berg. Auch damals sah das Berliner Landgericht eine „Verwechslungsgefahr“, nachdem die Velodrom-Betreiber ihre Halle in „Berlin-Arena“ umbenannt hatten und es in der Stadt nun plötzlich zwei Veranstaltungsorte mit gleichem Namen gab. Die Treptower Arena hieß allerdings schon länger so. Sie klagte und gewann: Dabei war ausschlaggebend, dass sie die älteren Rechte auf den Titel hatte.

Ähnlich argumentierte mit Erfolg auch das Hotel Adlon am Pariser Platz, als ihm der Betreiber des Caféhauses „Adlon“ am Kudamm, Ecke Joachim-Friedrich-Straße den traditionsreichen Namen juristisch aberkennen lassen wollte. Schließlich wurde das „Adlon“ 1907 eröffnet, es brannte zwar 1954 im Bombenhagel nieder, aber der rechtliche Schutz des Namens gilt weiter für das nach der Wende wieder aufgebaute Haus. Nach diesem Richterspruch zeigten sich die „Adlon“-Besitzer allerdings großzügig: Sie kehren den Spieß nun nicht gegen das Caféhaus um und dulden dessen Namen, obwohl er vor Gericht kaum zu halten wäre – schon alleine deswegen, weil beide Firmen Kaffee und Kuchen verkaufen, sich also auch im Service ähneln.

„Es gibt nur eine Chance, den gleichen Namen juristisch durchzusetzen“, sagt Artur Wandtke. „Wenn Sie zum Beispiel Betten verkaufen und der andere Hühnereier“, also eine Verwechslung wegen der höchst unterschiedlichen Produkte kaum möglich ist. Das erfuhr die Handelskette „Metro“, als sie im vergangenen Sommer den Hamburger Verkehrsbetrieben untersagen wollte, sogenannte „Metro-Busse“ einzusetzen. Dabei führten die Kläger an, man besäße gleichfalls große Lkw und vermittle Reisen. Aber das Landgericht Hamburg sah darin nur eine „entfernte Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit“ zu Bussen des öffentlichen Nahverkehrs. Deshalb kann nun auch die BVG ihr neues Busnetz unbesorgt mit dem Namen „Metro“ schmücken.

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