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Ein leeres Klassenzimmer

© dpa

Jahrelang mit gefälschten Zeugnissen in Berlin unterrichtet: Falsche Lehrerin gibt der Justiz Rätsel auf

Von einem dreisten Vorgehen spricht die Staatsanwaltschaft im Falle der falschen Lehrerin, die jahrelang an Schulen in verschiedenen Bundesländern unterrichtet hat. Ob die Frau überhaupt irgendein Diplom hat, hält die Justiz für unklar.

Ihr polizeiliches Führungszeugnis war wohl echt. Aber was sonst bei der Frau stimmte, die jahrelang in mehreren Bundesländern als Lehrerin gearbeitet hat, das kann auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Kiel nicht sagen – nicht einmal, ob sie überhaupt je studiert hat.

Die Frau legte beglaubigte Kopien vor

„Mit Dreistigkeit und wirklich guten Fälschungen“, so beschreibt der Sprecher das Vorgehen der 48-jährigen Frau, die, wie berichtet, von Anfang der neunziger Jahre bis August 2013 an Schulen in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern unterrichtete. Wahrscheinlich hat sie noch zu DDR-Zeiten eine Diplom-Lehrerausbildung in den Fächern Deutsch und Staatsbürgerkunde absolviert – davon geht man zumindest in der Berliner Bildungsverwaltung aus. „Was wirklich stimmt, wird sich erst in der Gerichtsverhandlung herausstellen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Frau habe bei ihren Bewerbungen beglaubigte Kopien vorgelegt, in ihrem Besitz wurden Stempel gefunden.

In Berlin arbeitete die Frau von 2000 bis 2008 dem Vernehmen nach an der Ruth-Cohn-Schule in Charlottenburg, einem Oberstufenzentrum für Sozialwesen. Die Berliner Schulbehörde wusste wohl, dass sie zuvor schon in Brandenburg als Lehrerin gearbeitet hatte und auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, forderte aber ihre Personalakte nicht an.

Die Verwaltung hält ihre Noten nicht für anfechtbar

Noten oder Zeugnisse, die die vermeintliche Lehrerin ausgestellt habe, seien nicht anfechtbar, sagte eine Sprecherin der Bildungsverwaltung, da man in Berlin noch davon ausgehe, dass die Frau Diplom-Lehrerin sei. Aus Schleswig-Holstein kam dagegen der Rat, dass sich Schüler im Zweifelsfall an die Schulleitungen wenden sollen. Die Frau soll unauffällig und an den Durchschnitt angepasst benotet haben.

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