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Jobcenter Berlin-Neukölln: Kürzung wegen Kopftuch

Im Berliner Jobcenter Neukölln wurde eine Muslimin von einer Mitarbeiterin zum Ablegen ihres Kopftuches aufgefordert, sonst würden Leistungen gekürzt. Grund: Es sei wahrscheinlicher, dass sie vom Arbeitgeber abgelehnt würde.

Die 25-jährige Muslimin sei aufgefordert worden, sich ernsthaft um einen Job zu bemühen. Nach Vorstellung der Jobcenter-Mitarbeiterin gehöre das Ablegen des Kopftuchs dazu, da eine Ablehnung des Arbeitgebers mit der Kopfbedeckung wahrscheinlicher sei, heißt es in einem Bericht der "taz". Die Muslimin habe daraufhin die Mitarbeiterin gefragt, ob diese Vorgehensweise durch ein Gesetz zu begründen sei. Die habe scharf erwidert, es stehe "bestimmt im nächsten Jahr im Gesetz".

Der Sprecher des Neuköllner Jobcenters, Uwe Mählmann wird zitiert, solche Äußerungen seien "schlicht nicht tolerierbar". Auch eine Beeinträchtigung des Erfolgs bei der Jobsuche sieht Mählmann nicht. Der Erfolg werde "im Allgemeinen" nicht durch ein Kopftuch beeinflusst. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Landes Berlin werden dem Bericht nach viele solcher Erfahrungen von Musliminnen gar nicht gemeldet, sondern einfach hingenommen. Vor allem bei Jobs mit Kundenkontakt haben viele Arbeitgeber Vorurteile, da sie eine abschreckende Wirkung auf Kunden befürchten.

Tatsächlich dürfen laut Neutralitätsgesetz seit 2005 staatliche Mitarbeiter wie Polizisten, Richter oder Gefängniswärter keine religiösen Symbole mehr tragen. In der Antidiskriminierungsstelle wird vermutet, dass Arbeitgeber und Teile des öffentlichen Dienstes, für die das Gesetz nicht gilt, es einfach auf ihren Bereich ausdehnen. So dürften etwa Praktikantinnen im Bezirksamt Neukölln keine Kopftücher tragen. (rope)

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