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JOBCENTER: Jobcenter schaffen Arbeit – für die Verwaltung

Senatorinnen Bluhm und von der Aue kritisieren künftige Doppelstrukturen und Mehrkosten, die laut der Arbeitssenatorin in zweilstelliger Millionenhöhe auf Berlin zukämen.

Arbeitssenatorin Carola Bluhm (Linke) hat die Bundesregierung aufgefordert, „unverzüglich“ die rechtlichen Grundlagen für die Neustrukturierung der Jobcenter zu schaffen. „Bis Dezember müssen die Regelungen da sein“, sagt Bluhm. Man brauche ein Jahr zur Umsetzung, damit die Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ab 2011 vernünftig betreut werden können: „Wir stehen unter Zeitdruck.“ Wie berichtet, plant die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Struktur der Jobcenter aufzulösen, also die kommunale Verwaltung von der Arbeitsagentur abzukoppeln. Eine Organisationsreform ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig, das die Mischbehörde für nicht verfassungskonform erklärt hatte. Die Umstrukturierung muss bis Ende 2010 umgesetzt sein.

Bluhm wie auch Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) kritisierten gestern scharf die Pläne von CDU und FDP. Auf Berlin kämen Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe zu, sagte die Arbeitssenatorin. Ziel ist laut Bluhm dennoch, dass Arbeitsagentur und die Bezirksämter die Hartz-IV-Empfänger künftig unter einem Dach betreuen. Die Neuordnung schaffe vor allem teure Doppelstrukturen. Künftig müsse stets erkennbar sein, welche Behörde für welche Leistung zuständig ist. In die Verantwortung der Arbeitsagentur fällt die Regelleistung (359 Euro für einen Alleinstehenden) und die Arbeitsförderung, die Bezirke entscheiden über Übernahme der Mietkosten und Angebote wie Schuldner- oder Suchtberatung. Viele Fragen sind ungeklärt. Etwa, ob es eine zentrale Antragsstelle geben kann, der Bedarf doppelt berechnet werden muss oder eine gemeinsame Software benutzt wird.

Justizsenatorin von der Aue nannte die Entflechtung „bürgerfeindlich“ und sprach von „Murks IV statt Hartz IV“. Auch bei einer Kooperation wären Bescheide, die sich widersprechen, nicht vermeidbar. „ Bei doppelten Bescheiden von zwei unterschiedlichen Behörden sind deutlich mehr Klagen zu erwarten“, sagte von der Aue. Bereits jetzt werde die Berliner Sozialrichter der Hartz-IV-Verfahren kaum mehr Herr. Rund 17 000 Fälle sind in der Warteschlange. Am heutigen Donnerstag wird sich die Justizministerkonferenz mit den Vorschlägen der Hartz-IV-Arbeitsgruppe, die von von der Aue geleitet wird, befassen. Wie aus Justizkreisen zu erfahren war, geht es dabei unter anderem darum, dass die Aktenführung der Jobcenter klarer wird als auch Richtlinien – beispielsweise für die Bemessing des Wohnraums – präzisiert werden.

Moderatere Töne schlägt die Vorsitzende der Regionaldirektion für Arbeit, Margit Haupt-Koopmann, an. Sie warnt vor einer „Panikmache und Verunsicherung der Hartz-IV-Empfänger“. Es werde keine Rückabwicklung der Jobcenter geben. Allerdings wird es bei der Vorbereitung der Reform zwischen Senat und Regionaldirektion in Berlin knirschen. Bluhms Absicht, eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Reform unter ihre Federführung zu stellen, wird bei der Regionaldirektion nicht auf Gegenliebe stoßen. In Berlin erhalten derzeit rund 567 000 Menschen in 316 000 Haushalten Leistungen nach Hartz IV. Sigrid Kneist

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