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Berlin: John fordert EU-Datei mit Fingerabdrücken

Die Ausländerbeauftragte des Senats, Barbara John, fordert die Überprüfung der auf den Berliner Flughäfen angewandten Verfahren, die Identität von Ausreisenden zu klären. Es müsse möglich sein, innerhalb von wenigen Minuten die Identität von Ausländern sicher zu klären, wenn ein Zweifel bestehe.

Die Ausländerbeauftragte des Senats, Barbara John, fordert die Überprüfung der auf den Berliner Flughäfen angewandten Verfahren, die Identität von Ausreisenden zu klären. Es müsse möglich sein, innerhalb von wenigen Minuten die Identität von Ausländern sicher zu klären, wenn ein Zweifel bestehe. Beispielsweise könnten bereits vorhandene Fingerabdrücke von Nicht-EU-Ausländern, die legal in der EU leben, in einer zentralen Datei festgehalten und abgeglichen werden. Die Überprüfung der Identität dauere zurzeit mehrere Wochen.

Johns Forderung beruht auf dem Fall eines nigerianischen Staatsbürgers aus Spanien, der vor acht Wochen im Flughafen Tegel nach einer kurzen Berlin-Reise an der Ausreise gehindert wurde (wir berichteten). Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) hatten dem 22-jährigen Stanley C. nach einem Hinweis der privaten Servicefirma einer Fluggesellschaft den Reisepass abgenommen. Die BGS-Beamten konnten keine Ähnlichkeit zwischen dem Mann und dem Passfoto erkennen. Nach mehr als zweimonatiger Prüfung übergab das Bundeskriminalamt nun den Pass an Barbara John, weil ermittelt wurde, dass der Pass doch Stanley C. gehöre, so John. Die Pressestelle des BGS wollte sich zu dem Fall nicht äußern.

Die BGS-Beamten in Tegel waren davon ausgegangen, dass Stanley C. mit dem Pass eines anderen reiste. Auch ein Polaroidfoto, das vor Ort geschossen wurde, brachte nicht die gewünschte Gewissheit. Normalerweise kommen Ausländer bei solch einem Verdacht in Abschiebehaft. Doch das blieb dem Nigerianer erspart, weil die Ausländerbehörde keinen Zweifel an seiner Identität hatte. Erst als er sich nach drei Wochen an die Ausländerbeauftrage wandte, konnte er mit Ersatzpapieren der Ausländerbehörde ausreisen. Barbara John geht nun davon aus, dass auch andere Menschen bei solch einem Verdacht an der Ausreise gehindert werden und sich länger als geplant in Berlin aufhalten müssen. Der BGS wollte diesen Verdacht jedoch nicht bestätigen und spricht von einem "kuriosen Einzelfall".

Auf diese Art und Weise wollen Grenzbeamte verhindern, dass Flüchtlinge über Drittstaaten in ein anderes EU-Land einreisen. Grundsätzlich können jedoch Nicht-EU-Ausländer seit dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens 1993 in den Schengen-Ländern einfacher reisen. Sie brauchen kein Visum mehr für Reisen innerhalb dieser Länder. Doch diese Regelung nützte dem jungen Nigerianer nichts. Er musste statt der geplanten acht Tage drei Wochen in Berlin bleiben. Ihm drohte der Verlust seines Arbeitsplatzes. In den kommenden Tagen kann er sich seinen Pass beim deutschen Generalkonsulat in Malaga abholen. Der Nigerianer will nun Schadensersatz geltend machen, weil er Verdienstausfall gehabt habe. Zudem hat er gegenüber Barbara John angegeben, dass er gezwungen worden sei, ein Papier zu unterschreiben, das er nicht verstanden habe. Ebenso habe er die Beamten vergeblich darum gebeten, seine Fingerabdrücke mit den bei spanischen Behörden hinterlegten zu vergleichen. Auf die Liste der Forderungen, will Barbara John auch ihre eigene Rechnung setzen: Das Verschicken des Passes kostet ihre Behörde 70 Mark.

Das Sicherheitspaket von Innenminister Schily, über das am Mittwoch enschieden wird, sieht übrigens den Zugriff des BGS an der Grenze auf die Daten der Ausländerbehörde vor. Dem Nigerianer hätte das allerdings auch nicht geholfen, da er bis dahin nicht in Deutschland registriert war.

Suzan Gülfirat

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