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Berlin: Junger Pole wegen Mordversuchs an einem Landsmann angeklagt - blindlings zugestochen

Bleich und schmächtig, die blonden Haare zum Bürstenschnitt gestutzt, saß Rafal W. am Montag vor dem Berliner Landgericht.

Bleich und schmächtig, die blonden Haare zum Bürstenschnitt gestutzt, saß Rafal W. am Montag vor dem Berliner Landgericht. Versuchter Mord, lautet die Anklage gegen den 23 Jahre alten Polen, der in der Nacht zum 7. Februar dieses Jahres einen Landsmann mit Messerstichen schwer verletzt hat. "Ja, ich will alles erzählen, was damals geschehen ist", erklärte er und schilderte dann die Ereignisse jener Februarnacht aus seiner Sicht.

In seinem Neuköllner Wohnhaus hatten am Tattag mehrere polnische Landsleute eine Party gefeiert. Neben seiner Freundin Anetta seien noch zwei weitere Mädchen und vier Männer in der über ihm gelegenen Wohnung gewesen. Als er bereits ziemlich angetrunken war - er will neben zahlreichen Flaschen Bier auch eine Flasche Whiskey und eine halbe Flasche Wodka getrunken haben -, sei es zwischen seiner Freundin Anetta und ihm zu einem Streit gekommen. Janusz B. habe sich eingemischt. Als seine Freundin den Mann aufgefordert habe, er möge sich heraushalten, habe Janusz B. angefangen, auf Anetta E. einzuschlagen. Selbst als sie auf dem Boden lag, habe er nicht aufgehört, das Mädchen zu misshandeln. "Er hat sie getreten wie einen Fussball", erzählte er. Deshalb sei er nach unten in seine Wohnung gerannt, um einen Freund um Hilfe zu bitten. Weil der nicht dagewesen sei, habe er sich ein Küchenmesser gegriffen und sei wieder nach oben gerannt. Als Janusz B. die Tür öffnete, habe er blindlings "zwei oder dreimal nach ihm gestoßen".

Was er so verniedlichend als "stoßen" bezeichnete, verursachte bei Janusz B. lebensgefährliche Stichverletzungen am Hinterkopf und an der linken Halsseite. Allein die Verletzungen an der linken Halsseite reichten bis an die Halswirbelsäule. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt, weil Rafal W. zumindest billigend in Kauf genommen habe, dass das Opfer an den Folgen der ihm durch diese Stiche zugefügten schweren Verletzungen sterben konnte. Die polnische Wohnungsinhaberin belastete den Angeklagten mit ihrer Aussage vor Gericht zusätzlich.

Sie will gehört haben, wie Rafal W. nach der Tat sagte: "Wenn ich gewusst hätte, dass dieser Hurensohn das überlebt, hätte ich bestimmt noch tiefer zugestochen". Ohne diesen Wunsch wäre Rafal W. wohl lediglich wegen versuchten Totschlags angeklagt worden. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

Peter Murakami

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