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Berlin: Juristisches Neuland

Wer ist schuld am Alkoholtod des Schülers? Montag könnte es zu einem ersten Urteil kommen

Mit Spannung wird das erste Urteil im Zusammenhang mit dem Alkoholtod des 16-jährigen Schülers Lukas erwartet. Es könnte bereits am Montag fallen, aber egal, wie es ausgeht: Am Ende wird der Fall von Komatrinken vermutlich Rechtsgeschichte schreiben. „Wir betreten damit juristisches Neuland“, sind sich Staatsanwalt und Verteidiger einig.

Bereits am ersten Tag haben die Verteidiger über eine zentrale Frage gestritten: Niemand hatte Lukas gezwungen, sich am 25. Februar 2007 auf ein Trinkduell mit einem Wirt einzulassen. Und deshalb fragen die Anwälte: Ist es nicht Sache jedes Einzelnen, wie viel er trinken mag? „Unsere Rechtsordnung geht von Eigenverantwortlichkeit aus.“ Jeder könne aus dem Fenster springen, jeder könne sich auch zu Tode saufen. Er bezweifelt, dass sich der Wirt oder seine Helfer tatsächlich strafbar gemacht haben. Und bislang gibt es keine Entscheidungen von Obergerichten, auf die man sich bei der Beantwortung der Fragen beziehen könnte.

Bereits am ersten Tag im Gerichtsverfahren gegen die vier mutmaßlichen Helfer des Wirts monierte die Verteidigung auch die Prozessreihenfolge. Rechtsanwalt Eckart Fleischmann sagte: „Wir brauchen eine Haupttat, erst dann kann über die Beihilfe verhandelt werden.“ Doch nicht der Wirt sitzt als Erster auf der Anklagebank, sondern vier junge Leute müssen sich für das tödliche Wetttrinken im „Eye T“ vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts verantworten. Die 17- bis 21-Jährigen – drei junge Männer und eine Frau – sollen in jener Nacht die Schnäpse serviert haben. Nach mindestens 45 Tequila war Lukas ins Koma gefallen. Er starb fünf Wochen später. Den Ermittlungen zufolge halfen die Angeklagten dem Wirt auch bei einem Betrug. Auf sein Geheiß hätten sie ihm zunächst Wasser eingegossen. Die Anklage geht von Beihilfe zur Körperverletzung aus.

Die mutmaßliche Haupttat, eine Körperverletzung mit Todesfolge, wird dem Wirt zur Last gelegt. Die Anklage lag im Januar vor – da saß der Wirt bereits ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Das Landgericht sah am Dienstag keinen triftigen Grund, den gesetzlichen Rahmen von sechs Monaten zu überschreiten. Seitdem ist der Mann wieder frei.

Der Ankläger bleibt bei seinem Vorwurf, der Wirt aus Charlottenburg habe unerlaubt Branntwein an einen 16-Jährigen ausgeschenkt. Er sei zudem zehn Jahre älter gewesen und hätte das Geschehen aufhalten müssen. Stattdessen habe er über mehrere Runden Wasser getrunken, während der 16-Jährige Schnaps kippte. „Unter diesen Bedingungen war es lebensgefährlich“, sagt der Staatsanwalt – und ahnt wie alle seine Kollegen: Diesen Fall wird erst der Bundesgerichtshof entscheiden. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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