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Justiz: Haftstrafe für Verkehrsrowdy

Das Landgericht Berlin hat einen 22-Jährigen zu drei Jahren und fünf Monaten, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Das Opfer erhält 2000 Euro Schmerzensgeld.

Berlin - Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung, Unfallflucht und Fahren ohne Führerschein hat das Landgericht einen 22-Jährigen verurteilt. Im Februar war der Angeklagte in Wedding mit seinem Auto nach einem Streit zielgerichtet auf einen auf dem Gehweg stehenden Bekannten zugefahren.

Der 31-Jährige rettete sich mit einem Sprung auf die Motorhaube des hinter ihm parkenden Fahrzeuges. "Ich hatte einen Schutzengel. Ich hätte auch im Rollstuhl sitzen können", sagte der Mann vor Gericht. Er kam mit einigen Prellungen davon. Der Angeklagte war im Prozess geständig.

Verurteilter war Polizei bereits bekannt

Wegen seines aggressiven Fahrstils war der 22-Jährige der Polizei schon zwei Monate zuvor aufgefallen. Mit einem gemieteten Auto war er im Dezember 2005 ohne Führerschein durch Reinickendorf gerast und hatte durch riskante Überholmanöver und einen ständigen Fahrbahnwechsel andere Autofahrer gefährdet. Eigenen Angaben nach wollte er seiner Freundin imponieren.

Das Urteil beinhaltet eine Haftstrafe von 16 Monaten wegen schwerer Körperverletzung. Der Verurteilte muss zudem 2000 Euro Schmerzensgeld an den 31-Jährigen zahlen. (tso/ddp)

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