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Berlin: Justizsenatorin rügt Staatsanwalt

Ankläger forderte U-Haft als Erziehungsmittel

Von Sabine Beikler

Der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch muss nach Äußerungen über den Umgang mit jugendlichen Serientätern mit Konsequenzen rechnen. Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sagte am Mittwoch im Rechtsausschuss, sie habe um einen Bericht gebeten. Ob die Aussagen von Reusch in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ „disziplinarrechtlich relevant“ sind, werde „ausführlich untersucht“. An diesem Freitag will von der Aue darüber mit dem leitenden Staatsanwalt und dem Generalstaatsanwalt beraten.

Roman Reusch leitet die Spezialabteilung für jugendliche Serientäter. In dem Interview sprach er sich dafür aus, junge Straftäter zur Disziplinierung in Untersuchungshaft zu nehmen. „Sobald sich ein Knabe in die falsche Richtung entwickelt, muss er eine Konsequenz verspüren, die ihm wehtut. Und Knast tut weh. Wir machen damit gute Erfahrungen.“ Der 53-Jährige sagte weiter: „Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel.“

Die Äußerungen von Reusch seien „zum Teil absolut inakzeptabel“, sagte von der Aue. Die U-Haft diene zur Aufklärung einer Tat, um die Durchführung einer Hauptverhandlung zu sichern. U-Haft sei jedoch „keine Erziehungsmaßnahme“. Reuschs Aussagen seien geeignet, die Arbeit der Intensivtäterabteilung zu diskreditieren.

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