zum Hauptinhalt

Berlin: Kalt erwischt

Das Strom- und Gasnetz wird schon ausgeschrieben, obwohl der Volksentscheid des Energietisches kommt.

Von Sabine Beikler

Das Volksbegehren zur Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes war erfolgreich. Der „Berliner Energietisch“ sammelte 265 000 Unterschriften und damit mehr als das gesetzliche Quorum von 173 000. Wenn die Innenbehörde des Senats den Erfolg bestätigt, kommt es zum Volksentscheid. Unabhängig davon laufen aber die Konzessionsverfahren für das Berliner Gas- und Stromnetz.

VOLKSENTSCHEID

Der Senat entscheidet bis zum 15. Juli über einen Termin für den Volksentscheid. „Wir können uns einen Termin parallel zur Bundestagswahl am 22. September vorstellen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Torsten Schneider. Heiko Melzer, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU- Fraktion, will zunächst keinen Vorschlag machen.

GESETZENTWURF DES ENERGIETISCHES

Die Initiative stellt ihren Gesetzentwurf zur Abstimmung. Darin werden der Aufbau eines Stadtwerkes und eine Netzgesellschaft gefordert. Letztere soll das Stromnetz Anfang 2015 übernehmen. Die SPD kann sich grundsätzlich vorstellen, diesen Entwurf zu übernehmen. Die Haltung der CDU ist deutlich: „Wir übernehmen den Entwurf des Energietisches nicht“, sagte Melzer. Die Koalition wird auch keinen alternativen Gesetzentwurf vorlegen. Denn es gibt bereits einen Gesetzesentwurf von SPD und CDU, der Anfang Dezember eingebracht wurde und derzeit im parlamentarischen Verfahren beraten wird. In der „Änderung der Landeshaushaltsordnung“ soll festgeschrieben werden, dass ein Landesunternehmen für die Produktion ausschließlich erneuerbarer Energien und den Vertrieb der produzierten Energie verantwortlich sein solle. Das betrifft ein neu zu gründendes Stadtwerk. Die Opposition überlegt noch, ob sie jetzt zusätzlich einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen will. Dafür müsste aber eine Sondersitzung in den Parlamentsferien einberufen werden. Diese Sitzung könnte zwischen dem 17. und 24. Juli terminiert werden. Für die Einberufung müssen nur 20 Prozent der Berliner Abgeordneten mit Ja stimmen.

DAS KONZESSIONSVERFAHREN

Eine Rekommunalisierung der Netze kann per Gesetz nicht erzwungen werden. Die Konzession muss laut Energiewirtschaftsgesetz nach Auswahlkriterien erfolgen. Die Vergabe muss transparent und diskriminierungsfrei erfolgen, einzelne Bewerber dürfen nicht bevorzugt werden, und die vergebende Stelle – die Senatsverwaltung für Finanzen – ist an Auswahlkriterien gebunden. Die Konzession für das Gasnetz läuft Ende dieses Jahres aus, die Konzession für das Stromnetz Ende 2014.

Für das Strom- und Gasnetz hat sich bereits das Landesunternehmen Berlin Energie beworben. Auch Alliander, die Gasag und die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg sind Mitbewerber um das Gasnetz. Um das Stromnetz bewerben sich neben Berlin Energie die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin, State Grid China, Alliander, Stromnetz Berlin und Thüga. Sabine Beikler

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false