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Eine Ferienwohnung in Berlin (Symbolbild).

© Britta Pedersen/dpa

Kampf um Zweckentfremdung in Berlin: Auch Wohnungen für Geschäftsreisende können illegal sein

Eine Wohnung wurde tageweise bei Airbnb angeboten. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg sah darin eine Zweckentfremdung. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch eine Klage von Wohnungseigentümern gegen das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg abgewiesen. Den Klägern gehört eine Zwei-Zimmer-Wohnung, die sie regelmäßig ihren Au-Pair-Mädchen als Unterkunft überlassen. In den Zwischenzeiten vermieten sie die Wohnung möbliert an andere Personen. Sie inserieren auf Airbnb mit einem Preis pro Nacht.

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Das Bezirksamt sah darin eine Zweckentfremdung und forderte die Kläger im Juni 2018 auf, den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen. Dagegen klagten die Wohnungseigentümer: Sie hätten die Wohnung nicht tage- oder wochenweise an Feriengäste vermietet, sondern an Menschen, die beruflich in Berlin zu tun gehabt hätten. Deshalb handle es sich nicht um eine Zweckentfremdung.

Dem widersprach das Verwaltungsgericht. Alles, was kürzer als drei Monate vermietet werde, falle unter zweckfremde Nutzung, befanden die Richter.

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Zudem sei die Wohnung wie eine Ferienwohnung zu einem Tagespreis von 45 Euro vermietet worden und das zum Teil auch nur tageweise. Da sei es unerheblich, dass in einem Fall ein Künstler dort für für viereinhalb Monate gewohnt habe.

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