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Berlin: Kampfhunde: Ab heute gilt die neue Hundeverordnung

Berlin nimmt die Kampfhunde an die kurze Leine. Seit heute gilt die neue Kampfhunde-Verordnung in der Stadt.

Berlin nimmt die Kampfhunde an die kurze Leine. Seit heute gilt die neue Kampfhunde-Verordnung in der Stadt. Ab sofort müssen die Halter von Hunden, die den zwölf als gefährlich geltenden Rassen angehören, ihren Vierbeinern außer Haus Leine und Maulkorb anlegen. Innerhalb von acht Wochen müssen die Besitzer nun zudem ihre Eignung und die Unbedenklichkeit ihres Hundes nachweisen. Über die Einhaltung der neuen Regelung wachen Interventionsteams der Polizei. Zur Ausrüstung der jeweils dreiköpfigen Streifen, darunter einem Diensthundführer, gehören Schutzhose, Armschutz sowie eine spezielle Munition, die angriffswütige Kampfhunde wirksam stoppen soll.

Eine "Rasseliste" mit Fotos und kurzen Beschreibungen der zwölf Hunderassen soll den Polizeiteams Orientierung in Europas hundereichster Stadt verschaffen. Neben den fünf Kampfhunderassen der ersten Kategorie, für die künftig ein Zucht- und Halteverbot besteht, stehen sieben weitere Rassen im Visier der Beamten. Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen den Besitzern der Hunde Anzeigen und Bußgelder von bis zu 10 000 Mark. In den kommenden Tagen und Wochen will die Senatsverwaltung für Gesundheit mit "Schwerpunkt-Kontrollen" Leinenzwang und Meldebescheinigungen überprüfen. Neben der Polizei würden Amtstierärzte, Hundefänger, Steuerbeamte und Umweltstreifen an den "überraschenden" Stichproben teilnehmen.

Die Polizei appellierte an alle Hundehalter, die ab Donnerstag geltenden Bestimmungen zu befolgen. Die Beamten wollen auf jede Situation angemessen reagieren. Wer das vorgeschriebene "Zaumzeug" nicht vorweisen kann, erhalte Halsbänder, Leinen und Maulkörbe von der Polizei leihweise zur Verfügung gestellt. Allerdings müsse der Halter das Geschirr beim nächsten Polizeiabschnitt wieder abgeben. Falls die Rückgabe nicht erfolge, würden die Auslagen vom Hundebesitzer zurückgefordert. Verlassen sollen sich die Halter aber nicht auf diesen "Service". Notfalls sollen Hunde auch sichergestellt werden, hieß es.

Die Polizei hob ausdrücklich hervor, dass sie die vorgeschriebene Ausrüstung für die Hunde keinesfalls an die Halter verkaufe. Sie widersprach damit der Senatorin für Gesundheit und Soziales, Gabriele Schöttler (SPD), die noch am Dienstag gesagt hatte, die Sonderstreifen hielten Hundehalsbänder, Leinen und Maulkörbe zum Verkauf bereit. Die Senatsgesundheitsverwaltung betonte, dass Sozialhilfeempfänger von den Sozialämtern kein Geld für Eignungs- und Hundeprüfung bekämen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPG) will an diesem Donnerstag zusammen mit dem Allgemeinen Deutschen Rottweiler Klub neun "Vollschutzhosen" und neun Schutzärmel sowie neun Taschenlampen an die Polizei übergeben. Der DPG-Landesvorsitzende Rolf Taßler erwartet, "dass es bei den polizeilichen Maßnahmen bei Verstößen gegen den Maulkorberlass als auch gegen den Leinenzwang zu erheblichen Schwierigkeiten kommen wird".

Die seit heute geltende Verordnung soll nur ein erster Schritt sein, um der Gefahr von Bissattacken durch Kampfhunde vorzubeugen. Der Senat plant offenbar noch in der kommenden Woche eine Gesetzesinitiative gegen Kampfhunde im Abgeordnetenhaus. Dies kündigte Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler am Mittwoch an: "Es besteht noch die Möglichkeit, dieses Gesetz mit Dringlichkeit vor der Sommerpause ins Abgeordnetenhaus einzubringen und beraten zu lassen." Das Landesparlament tagt am 13. Juli zum letzten Mal vor der Sommerpause.

Mit dem Gesetz soll nach den Worten Schöttlers unter anderem eine Haftpflicht für die Halter gefährlicher Hunde, ein genereller Leinenzwang für alle größeren Hunde und ein Sterilisationsgebot eingeführt werden. Eine Erhöhung der Hundesteuer sei nicht geplant, sagte die Senatorin.

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