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Berlin: Kampfhunde: Bei den Veterinärämtern laufen die Telefone heiß - Bezirke rechnen ab heute mit einem Ansturm der Hundehalter

"Berlin ist gut auf die neue Hundeverordnung vorbereitet", sagte gestern der Sprecher der Gesundheitsverwaltung, Klaus-Peter Florian. Die ersten Maßnahmen, die einen besseren Schutz gegen Kampfhunde bieten sollen, könnten heute planmäßig anlaufen.

"Berlin ist gut auf die neue Hundeverordnung vorbereitet", sagte gestern der Sprecher der Gesundheitsverwaltung, Klaus-Peter Florian. Die ersten Maßnahmen, die einen besseren Schutz gegen Kampfhunde bieten sollen, könnten heute planmäßig anlaufen. Gestern hatte die Verwaltung alle Leiter der bezirklichen Veterinärämter einbestellt. Die Amtstierärzte wurden vom Arbeitsstab "Kampfhunde" bei der Gesundheitssenatorin über Details der Verordnung informiert und mit Meldeformularen, Merkblättern, Listen und Fotos der indizierten Hunde ausgestattet. Vom heutigen Tage an müssen geschätzte 5000 bis 10 000 Kampfhundhalter ihre Tiere bei den Ämtern "unverzüglich" melden.

In den Bezirken herrschte unter dessen eine Art Ausnahmezustand. Während die Amtstierärzte über die neue Hundeverordnung informiert wurden, liefen bei den Veterinärämtern die Telefone heiß. In Neukölln hieß es, dass viele Besitzer von Kampfhund-Mischlingen verunsichert seien. Es sei noch nicht bekannt, das nur Tiere der Rassen Pittbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterier oder Tosa-Inu meldepflichtig seien. Erste Meldebescheinigungen für solche Hunde wurden aber schon ausgestellt. Binnen acht Wochen müssen die Halter nun ihre Eignung und die Unbedenklichkeit des Hundes nachweisen. Von der Gesundheitsverwaltung sollten die Ämter noch gestern Listen mit Sachverständigen erhalten, die die Eignung der Halter prüfen und das Gutachten über das Verhalten des Hundes erstellen können.

Der Sprecher der Gesundheitsverwaltung räumte gestern auch ein, dass die neue Hundeverordnung noch Fragen offenlasse. So ist vorgesehen, dass Halter von Hunden gefährlicher Rassen ihre "Zuverlässigkeit" und "Sachkunde" nachweisen müssen. Nur diese Personen dürfen den Hund auch ausführen, der seinerseits mit der behördlichen Plakette ausgestattet sein muss. Die Plakette soll allerdings nicht nur zeigen, dass dieser Hund von einem Sachverständigen als "nicht über das natürliche Maß hinaus" angriffslustig, kampfbereit oder scharf erklärt wurde. Sie bürgt auch für den Halter. Üblich ist aber, dass auch Partner, Freundinnen und jugendliche Kinder der Halter mit den Hunden spazieren gehen. Solle dies weiterhin geschehen, so Florian, müssten auch diese eine Eignungsprüfung ablegen. Offen bleibt allerdings, ob dafür Ausweise vorgesehen sind. Eine nach außen hin sichtbare Kennzeichnung der Hundeführer ist offenbar nicht vorgesehen.

Klärungsbedürftig ist laut Florian auch die Einstufung von Nicht-Kampfhunden als gefährlich. Laut Hundeverordnung gelten ebenfalls Tiere, "die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft, Schärfe ... gezüchtet oder trainiert wurden", als gefährlich. Diese Formulierung sei möglicherweise versehentlich aus der alten Berliner Hundeverordnung von 1998 übernommen worden. Im neuen Gesetz zur Hundehaltung, das die neue Verordnung ersetzen soll, müsse dies "konsistent formuliert" werden. Ob es denkbar sei, dass auch große Hunde wie Schäferhunde und Dobermänner, die auch durchaus gefährliche Bissverletzungen verursachen können, überprüft würden, müsse vorerst offen bleiben, sagte Florian.

Als falsch bezeichnete die Gesundheitsverwaltung Presseberichte, nach denen Sozialämter die Hilfeempfänger bei den Kosten für Eignungs- und Hundeprüfung und die Plakette unterstützen wollen. Die bezirklichen Ämter würden nur in Einzelfällen älteren Menschen, die aus sozialen Gründen einen Hund halten wollen, Zuschüsse für den Unterhalt des Tieres gewähren.

Durchsetzen will die Verwaltung die Kampfhunde-Verordnung in den nächsten Tagen und Wochen auch mit "Schwerpunktkontrollen", sagte Sprecher Florian. In gemischten Streifen sollen je ein Amtstierarzt, ein Polizist, ein Hundefänger vom Landeseinwohneramt, ein Beamter der Steuerbehörde und ein Mitarbeiter der Umweltstreife Maulkorb- und Leinenzwang und Meldebescheinigungen "überraschend" überprüfen.

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