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KAMPFSPORT: Schläge, Tritte, Hiebe: Erlaubt oder verboten?

KEINE STRAFTATEin paar Regeln müssen bei den Fight-Club-Kampfveranstaltungen eingehalten werden. Zuständig seien die Sportvereine bzw.

KEINE STRAFTAT

Ein paar Regeln müssen bei den Fight-Club-Kampfveranstaltungen eingehalten werden. Zuständig seien die Sportvereine bzw. deren Dachverbände, heißt es bei der Polizei. Sie müssen die Regeln festlegen und sind in erster Linie auch dazu da, diese zu überwachen. Da die aktiven Sportler einwilligen, dass das Gegenüber eine Körperverletzung begeht, handele es sich nicht um eine Straftat. Sollte es aber zu Regelverstößen kommen, dann müssten die Veranstalter die Polizei hinzuziehen, damit die wegen gefährlicher Körperverletzung ermitteln könne.

POLIZEI UND ORDNUNGSAMT

Die Polizei „begleite“ diese Art von Veranstaltungen, auch mit Zivilbeamten, die sich unter das Publikum mischen, da teilweise Mitglieder von rivalisierenden Rockerbanden die Veranstaltungen besuchen. Das Ordnungsamt überwacht den gewerblichen Teil – also beispielsweise den Alkoholausschank oder die Einhaltung des Jugendschutzes. Illegale Kämpfe? Darüber hat die Polizei „keine Kenntnisse“, wie ein Sprecher sagte. „Das ist hier kein Thema.“ tabu

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