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Das Verwaltungsgericht in Berlin.

© Paul Zinken/dpa

Kanzlerakten, Baurecht und Doktortitel: Damit befasst sich das Verwaltungsgericht 2020

Das Gericht hat ein betriebsames Jahr hinter sich. Nun wurde ein Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, welche Themen dieses Jahr auf der Agenda stehen.

Von Fatina Keilani

Darf der Sohn von Helmut Kohl in die Unterlagen über seinen Vater bei der Stasi-Unterlagenbehörde schauen? Darf das Bundesverteidigungsministerium eine leer stehende Wohnung im Bendlerblock für Schulungen nutzen?

Ist es Zweckentfremdung, wenn man eine Wohnung nicht an Feriengäste, sondern an vorübergehend in Berlin Berufstätige vermietet? Das sind nur einige der Fragen, mit denen sich das Verwaltungsgericht in diesem Jahr befassen muss. So geht es aus dem Tätigkeitsbericht hervor, den das Gericht am Mittwoch veröffentlichte.

Es geht viel um Baurecht

Es gibt viele weitere. So klagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Frank Steffel gegen die Aberkennung seines Doktortitels, die AfD möchte keine Sanktionen dafür zahlen, dass sie den Wert von Wahlwerbung nicht als Spende verbucht hat, Nachbarn der „Alten Fischerhütte“ möchten ihre Ruhe, das Hostel „Happy Go Lucky“ am Stuttgarter Platz will das Riesengraffito nicht von seiner Fassade entfernen, in Westend wehren sich Anwohner gegen eine Flüchtlingsunterkunft, und eine GmbH klagt, weil der Bezirk Mitte ihr durch Ausübung des Vorkaufsrechts eine Immobilie wegschnappen wollte.

Überhaupt geht es viel um Baurecht. Des Weiteren ist auch eine Auskunftsklage des Tagesspiegels gegen das Kanzleramt dabei.

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Das Verwaltungsgericht hat ein betriebsames Jahr hinter sich. Seine Eingänge erreichten den höchsten Wert seit 2005. Das Gericht ächzt weiter unter einer Welle von Asylklagen.

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Alle Kammern, egal ob eigentlich für Baurecht oder für Beamtenrecht zuständig, müssen zusätzlich Asylverfahren erledigen. Der Verfahrensbestand hat sich von 8194 Verfahren im Jahr 2015 auf 20 901 im vergangenen Jahr erhöht; die durchschnittliche Dauer eines Klageverfahrens stieg auf 14 Monate. Sie lag 2015 bei 9,6 und 2017 bei 8,6 Monaten. Nur Eilverfahren blieben mit 1,9 Monaten gleich schnell.

Viele Verfahren sind Asylfälle

Ein knappes Drittel der 6210 neu eingegangenen Verfahren sind Asylfälle. Hauptherkunftsländer waren im vergangenen Jahr Moldau, Syrien, Afghanistan. Eine Asylklage dauert im Schnitt 19,2 Monate. Dazu kamen im vergangenen Jahr 5301 Fälle aus dem Aufenthaltsrecht.

Hier geht es um Visaklagen, besonders solche, die den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten betreffen. Sie dauern im Schnitt 8,9 Monate.

Wenn es zu lange dauert, ist eine Untätigkeitsklage möglich

Wenn es zu lange dauert, bis eine Behörde sich rührt, ist die Untätigkeitsklage möglich – das ist nach drei Monaten der Fall. Auch eine solche ist beim Verwaltungsgericht anhängig.

Es geht um die Tennisplätze am Kurfürstendamm, auf denen einst Erich Kästner und Vladimir Nabokov spielten. Sie gehören zum denkmalgeschützten Mendelsohn-Quartier, zu dem unter anderem auch die Schaubühne gehört.

Die Tennisplätze liegen seit 2007 brach. Ein Investor bemüht sich seit Jahren darum, dort Wohnungen bauen zu dürfen. Er beantragte 2016 die erforderlichen Genehmigungen. Da darüber bisher nicht entschieden wurde, hat der Investor im November 2017 Untätigkeitsklage erhoben. Die liegt nun seit Jahren beim Gericht.

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