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Berlin: Kater Holzig muss den Lärm des Lichtparks dulden

Die Betreiber des „Kater Holzig“ müssen in der Nachbarschaft einen anderen Techno-Club dulden. Nach monatelangem Streit einigten sich die beiden Clubs am Montag vor dem Landgericht auf einen Vertrag, der die gleichberechtigte Nutzung des Grundstücks am Spreeufer vorsieht.

Die Betreiber des „Kater Holzig“ müssen in der Nachbarschaft einen anderen Techno-Club dulden. Nach monatelangem Streit einigten sich die beiden Clubs am Montag vor dem Landgericht auf einen Vertrag, der die gleichberechtigte Nutzung des Grundstücks am Spreeufer vorsieht. Kater Holzig und der Strandclub „Lichtpark“ teilen sich das Areal an der Michaelkirchstraße 22/23 – allerdings wider Willen. Beide Seiten werfen sich gegenseitig Lärmbelästigung vor. Zuletzt versperrten die Betreiber des „Kater Holzig“ den Zugang mit einem Poller und verweigerten die Schlüssel. Daraufhin zog der Lichtpark vor Gericht und stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung.

Das Aufstellen eines Pollers stelle laut Landgericht eine „verbotene Eigenmacht“ dar, sagte die Richterin. Laut Vertrag erhält der Lichtpark nun umgehend die Schlüssel. „Wir sind froh über die Einigung und hoffen, dass die Angriffe der Kater-Leute jetzt endlich aufhören“, sagte der Geschäftsführer der Lichtpark Veranstaltung GmbH, Roland Prejawa. Auch Johannes Fabian vom „Kater Holzig“ zeigte sich erfreut über den Vertragsabschluss. Näher werde man sich zu der Sache nicht äußern. hap

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