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Berlin: Kein Kunstfehler

Amtsgericht: Chirurg hat nicht fahrlässig getötet

Als Gerda F. nach ihrer Operation aus der Narkose erwachte, ging es ihr so weit gut. Drei Tage später jedoch starb sie an Herzversagen. War ein Kunstfehler des Chirurgen schuld am Tod der Frau? Fünfeinhalb Jahre liegt der Fall zurück. Solange hat es gedauert, bis Eckhard B. (65), der die Frau damals operierte, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen wurde. Er ist schlicht unschuldig, urteilte das Amtsgericht Tiergarten gestern. Die Richterin folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Gerda F. war Ende April 2000 mit einem komplizierten Zwerchfellbruch ins Klinikum Buch gekommen. Eckhard B. galt auf dem Gebiet der Schlüssellochchirurgie als renommierter Fachmann. Eine Kunststoffmanschette um das Zwerchfell fixierte er mit Titanklammern – eine davon heftete im Herzbeutel, der das Herz wie eine Schutzhülle umgibt. Doch auf einer Seite klappte der Schenkel der Klammer nicht wie üblich um; stattdessen rieb er wie ein winziger Dorn am Herzen der Frau und zerstörte ein Blutgefäß.

Ein Materialfehler sei schuld, dass die Klammer nicht schloss, argumentierte B.’s Verteidiger. Den Staatsanwalt dagegen trieb die Frage um, ob der Arzt so nah am Herzen überhaupt hätte klammern dürfen. Entscheidend für das Urteil war, dass der Gutachter, auf den der Staatsanwalt seine Anklage stützte, gestern in diesem Punkt seine frühere Expertise widerrief. mne

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