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Berlin: Kein Paragraf verbietet das Vom-Balkon-Werfen von Waschmaschinen - doch ungeschoren kommen die Täter nicht davon

Am Dienstagabend entging ein 22-Jähriger knapp dem Tod, weil neben ihm eine 70 bis 80 Kilogramm schwere Waschmaschine aufprallte, als er gerade ein Hochhaus in der Landsberger Allee in Hohenschönhausen verlassen wollte. Die Täter wurden bereits festgenommen.

Am Dienstagabend entging ein 22-Jähriger knapp dem Tod, weil neben ihm eine 70 bis 80 Kilogramm schwere Waschmaschine aufprallte, als er gerade ein Hochhaus in der Landsberger Allee in Hohenschönhausen verlassen wollte. Die Täter wurden bereits festgenommen. Andre B. (16) und Mike W. (17) haben das schwere Gerät aus Langeweile aus einem Fenster geworfen, bestätigte gestern die Polizeipressestelle. Der Staatsanwalt ermittelt nun gegen beide wegen des Verdachts des versuchten Totschlags. "Wenn sie noch unbescholten sind, kommen sie wahrscheinlich noch einmal glimpflich davon", mutmaßte Sprecher Norbert Gunkel. Das Gericht jedoch wird letztendlich entscheiden, ob und welche Strafe auf diese Tat steht. Einen Paragraphen, durch den das Wegwerfen von Gegenständen aus dem Fenster geahndet wird, konnte Gunkel im Strafgesetzbuch jedenfalls nicht finden.

Dennoch könne nicht ohne weiteres solch ein Gerät aus dem Fenster geworfen werden, selbst wenn dadurch niemand in Gefahr geraten würde, weil beispielsweise der Bereich vorher gesichert wurde. Zumindest würde der Paragraph 118 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes wirken, der die "Belästigung der Allgemeinheit" verbiete, wenn zum Beispiel Gefahr von der Belästigung ausgehe. Und darauf, so Gunkel, stünden Geldstrafen von 10 bis 2000 Mark. Eventuell verstoße diese Tat auch noch gegen andere Gesetze, beispielsweise gegen das Abfallbeseitigungs-Gesetz. Auch wenn die Tat nicht vorsätzlich geschehe, drohe eine Geldbuße bis zu 1000 Mark. Deshalb sollte man sich zum Beispiel davor hüten, den Weihnachtsbaum durch das Fenster zu entsorgen. Irgendein Paragraph finde sich, gegen den diese Aktion verstoße. Justizsprecherin Michaela Blume räumte jedoch ein, dass solch ein Fall im Vorfeld schwierig zu beurteilen sei. "Es muss ermittelt werden, unter welchen Umständen die Tat zustande kam", sagte sie. Den beiden Jugendlichen wird zumindest kein Vorsatz unterstellt, so Sprecher Norbert Gunkel. Wohl deshalb vermutet er, dass die Tat eher als "dummer Jungenstreich" gewertet wird.

suz

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