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Berlin: Kein Recht auf Tanne in der Zelle

Häftling zog vor Gericht wegen Weihnachtsbaums

Im Grunde läuft es auf eines hinaus: Wenn einer einen Weihnachtsbaum in der Zelle haben darf, wollen plötzlich alle einen – und das geht zu weit. Schließlich gilt die JVA Tegel als Deutschlands größtes Gefängnis, sie beherbergt über 1600 Gefangene. Und deshalb hat das Kammergericht einen monatelangem Streit endgültig entschieden: Berliner Strafgefangene haben demnach kein Recht auf einen eigenen Weihnachtsbaum. „Der erforderliche Aufwand ist dem Anstaltspersonal auch bei Berücksichtigung des Interesses der Gefangenen an der Schaffung einer weihnachtlichen Atmosphäre in ihren Hafträumen nicht zuzumuten“, heißt es im Urteil.

Viel Platz ist in so einer Zelle ja bekanntlich nicht. Trotzdem wollte ein Langstrafler der JVA Tegel nicht länger auf seinen Weihnachtsbaum verzichten und hatte gegen das Nadelbaum-Verbot geklagt. Vor dem Landgericht bekam der Mann Recht. Die Richter verpflichteten den Anstaltsleiter, dem Gefangenen „die Einbringung und die Ausstattung seines Haftraumes mit einem Weihnachtsbaum (keine Topfpflanze) von nicht mehr als 50 Zentimeter Höhe (ohne Einberechnung der Spitze) in der Zeit vom 20. Dezember bis zum 6. Januar zu gestatten“.

Nur dem Kammergericht fehlte offenbar der Glaube – dass es den Häftlingen beim Bäumchen tatsächlich nur um Friede, Religion und Festlichkeit geht. „Äste und Stamm auch eines kleineren Baumes lassen sich ohne nennenswerten Aufwand aushöhlen und danach mit Leim verschließen, so dass es erhebliche Probleme bereitet, das Einschmuggeln von Rauschgift auf diesem Wege zu unterbinden“, heißt es im Urteil. Hinzu komme, dass die Nadelbäume „in kurzer Zeit stark austrocknen“, die Brandgefahr also erheblich zunehme. Das alles wäre okay, wenn es um ein oder zwei Bäume ginge, sagen die Richter, aber: „Wenn der Anstaltsleiter einem Gefangenen das Einbringen eines Weihnachtsbaumes genehmigt, wird er anderen Gefangenen eine Erlaubnis nicht mehr verweigern können.“

Auf jede „weihnachtliche Atmosphäre“ müssten die Gefangenen ja auch so nicht verzichten, beschwichtigt das Kammergericht: Schließlich stünden Weihnachtsbäume und Adventskränze in den anstaltsinternen Betrieben, den Aufenthaltsräumen und in der Kirche bereit. kf

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