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Berlin: Kein Stühlerücken im Parlament Richter: Mandatsvergabe war korrekt

Die Politiker Helmut Heinrich (CDU) und Sylvia Maria von Stieglitz (FDP) werden nicht ins Abgeordnetenhaus einziehen. Der Verfassungsgerichtshof wies am gestrigen Dienstag die Klage der beiden gegen ihre Nichtberufung ins Parlament ab.

Die Politiker Helmut Heinrich (CDU) und Sylvia Maria von Stieglitz (FDP) werden nicht ins Abgeordnetenhaus einziehen. Der Verfassungsgerichtshof wies am gestrigen Dienstag die Klage der beiden gegen ihre Nichtberufung ins Parlament ab. Damit kommt ein bizarrer Rechtsstreit um zwei Sitze im Abgeordnetenhaus zum Ende.

Heinrich und von Stieglitz waren nach der Wahl am 17. September 2006 davon ausgegangen, dem 16. Abgeordnetenhaus von Berlin anzugehören. Doch wenige Wochen später entschied der Landeswahlausschuss anders: Der CDU-Politiker aus Charlottenburg und seine Kollegin aus Steglitz-Zehlendorf verloren ihre Mandate. Stattdessen zogen der CDU- Mann Christian Gräff und der FDP-Mann Mirco Dragowski ins Parlament. Das hatte der Rechtsausschuss mit fünf Stimmen gegen Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás beschlossen.

Ausgangspunkt des Streits war die Berechnung der Ausgleichsmandate. Diese werden fällig, wenn eine Partei bei einer Wahl besonders viele Wahlkreise gewonnen hat. Die Ausgleichsmandate werden nach dem Niemeyer-Verfahren berechnet. Das kann beispielsweise dazu führen, dass ein CDU-Bewerber für ein Mandat in Hellersdorf-Marzahn 12 000 Stimmen gewinnen muss, während ihm in Charlottenburg-Wilmersdorf 7200 reichen würden. Weil es darum schon 2003 einen Rechtsstreit gegeben hatte, mehrten sich nun bei vielen Beobachtern die Zweifel an den einschlägigen Regelungen des Landeswahlgesetzes und der Wahlordnung. Fachleute erwarteten einen verfassungsgerichtlichen Hinweis auf Mängel im Wahlgesetz.

Die Richter aber entschieden nun, die vom Landeswahlausschuss angewandte Methode sei gerecht und durch den Grundsatz der Chancengleichheit geboten. Die Methode, die der Landeswahlleiter habe anwenden wollen, hätte die Unterschiede bei der Anzahl der notwendigen Stimmen noch vergrößert. wvb.

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