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Berlin: Kein Visum für den Imam

Ein Fall fürs Gericht: Berlins älteste Moschee hat ein neues Oberhaupt, doch das darf nicht einreisen

Sie liegt versteckt in der Brienner Straße in Wilmersdorf: Berlins älteste Moschee. Errichtet im so genannten „Mogulstil“, was bedeutet, dass sie ein bisschen aussieht wie Taj Mahal. 1924 wurde sie errichtet, im Zweiten Weltkrieg zerstört, mit Hilfe der Alliierten wieder aufgebaut. Sie lockt Touristen und Muslime aus aller Welt an, weil sie von außen so schön ist. In ihrem Inneren gibt es allerdings Ärger. Und deshalb gibt es heute vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen Prozess. Verhandelt wird die Klage von Riaz Ahmad Chaudrys auf Visumserteilung.

Riaz Ahmad Chaudry soll der neue Imam der Moschee werden, die der aus Pakistan stammenden kleinen Gemeinde der Lahore-Ahmadiyya gehört. Doch er darf nicht einreisen. Ohne Angabe von Gründen wurde dem designierten Nachfolge-Imam aus Pakistan ein Visum für Deutschland verweigert. Der hat dagegen im März 2002 Klage eingereicht und wird von dem Berliner Rechtsanwalt Bernd Radke vertreten.

Noch fungiert der 76-jährige Saeed Ahmad Chaudry als Imam der Moschee. 16 Jahre lang hat der 76-jährige ehemalige Flugzeugingenieur die Moschee betreut. Inzwischen hat er zwei Herzinfarkte hinter sich, Augen- und Atemprobleme. Auch auf Anraten seiner Ärztin reiste er deshalb im April zurück zu seiner Familie, wo er nun versorgt und gepflegt wird. Gerne hätte er vorher seinen Nachfolger eingeführt: Namensvetter Riaz Ahmad Chaudry.

Das Auswärtige Amt äußert sich derzeit nicht zu dem Fall, da es um ein laufendes Verfahren geht. Anwalt Radke weiß aus dem Schriftwechsel mit der Gegenseite aber immerhin so viel zu berichten: Das Auswärtige Amt nennt für die Visumsverweigerung sowohl den Missionsauftrag des Imams, als auch arbeitsrechtliche und sozialversicherungstechnische Gründe. Radke hält davon nichts für stichhaltig. Was dem Anwalt am meisten Sorge bereitet: Das Amt will von Chaudry auch einen Nachweis, dass er als Imam qualifiziert ist. Dieser Nachweis müsse von einer Institution stammen, deren Abschlüsse durch die pakistanische „University Grants Commission“ anerkannt werden.

Aber genau diese Forderung ist der Haken an der Angelegenheit: Die Gemeinde der Ahmadiyya wird seit 1974 in Pakistan diskriminiert. Sie hat zwar den Status einer religiösen Minderheit, darf sich aber nicht als muslimisch bezeichnen und auch nicht offen ihrem Glauben nachgehen. Hintergrund ist unter anderem, dass sich der Gründer der Ahmadiyya Ende des 19. Jahrhunderts selbst als Prophet bezeichnete. Für Muslime gilt gemeinhin Muhammad als der letzte aller Propheten.

Dem Auswärtigen Amt ist die Diskriminierungssituation der Ahmadiyya in Pakistan bekannt. Die hat auch zur Folge, dass die Imame, die die Ahmadiyya in ihren eigenen Einrichtungen ausbilden, keine offizielle Anerkennung finden. Entsprechend kritisiert der Europa-Repräsentant der Lahore-Ahmadiyya Abdul Santoe, das Auswärtige Amt setze die pakistanische Diskriminierungspolitik hier fort. Und er betont: Keiner der bisherigen Imame hätte vergleichbare Schwierigkeiten bei der Visumserteilung gehabt.

Neu könnte in der Tat sein, dass das Auswärtige Amt offenbar gar kein Interesse an einem neuen Imam hat – in einem seiner Schreiben heißt es, es sei „fraglich, ob tatsächlich ein örtliches Bedürfnis dafür besteht, dass der Kläger als Nachfolger-Imam in Berlin tätig wird“. Allerdings: Die Gemeinde der Lahore-Ahmadiyya besteht nach eigenen Angaben nur noch aus einer Hand voll Gläubiger.

Sie bräuchten einen Imam zur geistlichen Führung, betont Anwalt Radke. Und: Sollte seine Gemeinde die Moschee aufgrund der ganzen Querelen aufgeben, könnten ganz andere, weniger friedfertige Gruppen das islamische Gotteshaus übernehmen, warnte Imam Saeed Ahmad Chaudry vor seiner Abreise.

Daniela Siebert

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