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Berlin: Keine andere Wahl

Wie türkische Blätter über das Stimmrecht von Auslandstürken berichten

Am 22. Juli finden in der Türkei Parlamentswahlen statt. Knapp zwei Millionen wahlberechtigter Auslandstürken – 1,3 Millionen leben allein in Deutschland – dürfen ihre Stimmen abgeben. Briefwahl ist nicht möglich, aber an einigen großen Grenzübergängen der Türkei, etwa an den Flughäfen in Istanbul und Antalya, werden Wahlurnen stehen. „Politischer Urlaub“, lautete deshalb am Sonnabend eine Überschrift in der Hürriyet. Laut dieser Zeitung sind es die ersten Wahlen in der Geschichte der türkischen Migration nach Europa, die in den Schulferien stattfinden. „Landsleute, die über Luft oder Land in die Türkei einreisen, dürfen an den Grenzübergängen in der Zeit vom 25. Juni bis 22. Juli ihre Stimmen abgeben“, lautete die Unterzeile des Berichts. Das passt ganz gut, denn die ersten Schulferien in Deutschland beginnen am 26. Juni in Nordrhein-Westfalen.

Wählen darf jeder, der die türkische Staatsbürgerschaft besitzt. Auch die mehreren Hunderttausend Türken, die sich rückeinbürgern ließen und deshalb die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, sind wahlberechtigt. In Deutschland dürfen sie nicht wählen, aber auch an den türkischen Grenzen müssen sie einige Voraussetzungen erfüllen, wenn ihr Name nicht im Wählerverzeichnis steht. „Laut der Erklärung der obersten Wahlleitung müssen diese Wähler mindestens ein halbes Jahr im Ausland leben und einen gültigen Reisepass vorlegen“, zitierte die Hürriyet die Behörde. Die Beamten an den Grenzen seien zudem angewiesen, das Datum der letzten Ein- und Ausreise im Reisepass zu überprüfen. Jedoch haben viele Rückeingebürgerte keinen gültigen Reisepass, weil sie sich die Gebühr für die Verlängerung sparen wollen. Der deutsche Personalausweis reicht für den Urlaub in der Türkei aus.

Suzan Gülfirat

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