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Berlin: Keine Kulissen für Verfassungsfeinde - Der Innensenator will historisch relevante Plätze schützen

Innensenator Eckart Werthebach (CDU) eröffnete im Herbst die Diskussion um das Versammlungsrecht. Er forderte eine örtliche und zeitliche Verlagerung von Demonstrationen.

Innensenator Eckart Werthebach (CDU) eröffnete im Herbst die Diskussion um das Versammlungsrecht. Er forderte eine örtliche und zeitliche Verlagerung von Demonstrationen. Wir dokumentieren seine neuen Vorschläge.

Die Diskussionen über die Aufhebung des polizeilichen Verbots einer rechtsextremistischen Versammlung durch das Oberverwaltungsgericht am Wochenende hat gezeigt, dass mit dem Umzug der Verfassungsorgane nach Berlin auch die an historischen Plätzen stattfindenden Demonstrationen national wie international eine wesentlich höhere Aufmerksamkeit erfahren. Da in Deutschland ein Verbot von Parteien, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, kaum in Erwägung gezogen wird, muss sich die Demokratie mit Stärke und Glaubwürdigkeit gegen Parteien und Organisationen wehren, die an der Willensbildung des Volkes mitwirken können, jedoch den Bestand der Verfassungsordnung aushöhlen wollen.

Es kann nicht Ergebnis einer in gänzlich anderen Zusammenhängen entwickelten Rechtssprechung zum Versammlungsrecht (Brokdorf-Urteil) sein, dass der Rechtsstaat Organisationen durch den Verfassungsschutz beobachten kann, diese jedoch dann gleichwohl unter missbräuchlicher Ausnutzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch die gewählten Versammlungsorte Bezüge medienwirksam herstellen, die unser Gemeinwesen und seine Fundamente diskreditieren. Symbole der Freiheit und Bekenntnisse zur eigenen Vergangenheit, die in der Berliner Mitte wie nirgendwo sonst in der Republik gegenständlich greifbar sind, müssen als Kulissen für verfassungsfeindliche Äußerungen ausgeschlossen werden. Ich werde die Polizei als Versammlungsbehörde auffordern, bei der Anmeldung von Versammlungen in der historischen Mitte Berlins verstärkt auf den Zusammenhang von Versammlungsinhalt und -ort zu achten. Ergibt sich im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass erst über den geschichtsträchtigen Versammlungsort - insbesondere an einem relevanten Datum - ein verfassungsfeindlicher Zusammenhang wirksam vermittelt werden soll, muss die Versammlungsbehörde von ihren gesetzlichen Instrumenten der Auflage oder gar des Verbots Gebrauch machen können.

Ich hoffe, dass diese Einbeziehung historisch relevanter Plätze in die versammlungsrechtliche Prüfung zu einer Fortentwicklung des Rechts führt und damit die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie mit ihren eigenen Mitteln vorgeführt wird. Auch die 5 %-Klausel ist eine historisch begründete Einschränkung der repräsentativen Demokratie, die als Stabilitätsfaktor für den Parlamentarismus in Deutschland uneingeschränkt anerkannt ist.

Ich jedenfalls werde alle Möglichkeiten ausschöpfen, die uns das Recht bietet, um zu verhindern, dass eines Tages vor der Neuen Wache oder dem Denkmal für die ermordeten Juden die "Ausschwitz-Lüge" mediengerecht artikuliert werden kann, nur weil wir uns nicht ganz sicher sein konnten, ob die Wahl des Versammlungsortes genau deswegen erfolgt ist.

Eckart Werthebach

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