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Berlin: Keine Parkvignette für Pfleger und Hebammen

Neue Plakette soll nach dem Sommer kommen Vor allem Handwerker profitieren.

Die von der CDU in den Koalitionsvertrag eingebrachte Parkraumvignette für Handwerksbetriebe soll nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nach der Sommerpause „zeitnah“ realisiert werden. Für den von den Bezirken angemahnten, zusätzlichen Personalbedarf sieht man dort keine Notwendigkeit. In Mitte hatte der Stadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Carsten Spallek (CDU) zuvor klare Richtlinien sowie eine Aufstockung der Mitarbeiter für die zusätzliche Aufgabe gefordert. In einem Schreiben an Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz (parteilos, für CDU) begrüßte er die Neuregelung „im Rahmen der Wirtschaftsförderung“ und bat gleichzeitig darum, über eine Personalaufstockung in den betroffenen Bezirken nachzudenken.

Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer sowie ausgewählte Branchen aus dem Bereich der Industrie- und Handelskammer sollen die Vignette in einem der sieben Bezirke beantragen können, die über eine Parkraumbewirtschaftung verfügen, sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung, Daniela Augenstein. Auch die daraus resultierenden Einnahmen sollen unter diesen Bezirken aufgeteilt werden.

Erteilt werden die Vignetten grundsätzlich nur für Transportfahrzeuge und nicht für Personenwagen. Das Angebot gelte nicht für die Limousine vom Chef, betonte Augenstein. Weil es nur um den Transport von Lasten gehe, seien Dienstleister von der Regelung ausgeschlossen, dazu würden beispielsweise auch Pflegedienste und Hebammen zählen. Firmen können Einzelvignetten für mehrere Transporter beantragen oder aber auch bis zu fünf Fahrzeuge auf einer Vignette registrieren lassen, von denen dann aber jeweils nur eines damit in den Bewirtschaftungszonen parken darf. Eine zusätzliche Sicherheit vor Missbrauch bei Privatfahrten soll die Verpflichtung bringen, im Fahrzeug sichtbar einen Kontakt zum Fahrer und den Beschäftigungsort zu vermerken.

Noch keine Entscheidung ist zum Preis der Vignette gefallen. Die Gebühr für die bisher erteilten Ausnahmegenehmigungen beträgt 100 Euro. In München müssen für eine Handwerksvignette 300 Euro bezahlt werden, so die Sprecherin. Dort ist allerdings auch das Befahren der Fußgängerzonen eingeschlossen, was in Berlin nicht geplant ist. Hier werde der Preis irgendwo „dazwischen“ liegen.

Für die bisher mit großem bürokratischen Aufwand erteilten Ausnahmegenehmigungen mussten Handwerker nachweisen, dass sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mindestens fünfmal am gleichen Ort in einer Bewirtschaftungszone im Einsatz sind. Weil mit der Neuregelung die Zahl dieser Anträge zurückgeht und die Firmen keine konkreten Aufträge mehr nachweisen müssen, geht man beim Senat davon aus, dass es zu keiner höheren Arbeitsbelastung der Mitarbeiter in den betroffenen Bezirken kommen wird. Rainer W. During

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