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Der mittlerweile verurteilte Mario K. an einem Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder).

© picture alliance / dpa

Update

Keine Revision im Maskenmann-Fall: Polizei versetzt Beamte nach Ermittlungspannen

Nach den Pannen im Maskenmann-Fall werden führende Polizisten versetzt. Nun stehen ihre neuen Dienstellen fest. Am umstrittenen Urteil ändert das nichts.

Im umstrittenen Maskenmann-Prozess um Überfälle auf reiche Familien und eine Entführung bei Berlin hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Verteidigung und der Nebenklage verworfen. Das gegen den Berliner Dachdecker Mario K. vom Landgericht Frankfurt (Oder) erlassene Urteil einer lebenslänglichen Haft ist somit rechtskräftig.

Dem 48-Jährigen wird vorgeworfen, 2011 eine Unternehmerfrau in Bad Saarow überfallen und später ihren Wachmann angeschossen zu haben; dieser ist seitdem querschnittsgelähmt. Außerdem soll er 2012 den Berliner Unternehmer und Millionär Stefan T. aus seiner Villa am Storkower See in einen Sumpf entführt haben. Dieser konnte sich nach eigenen Angaben nach rund 30 Stunden selbst befreien.

Die Chefs wechseln

Die Ermittlungen in dem Indizienfall ohne direkte Beweise und Zeugen waren begleitet von zahlreichen Pannen und Widersprüchen, die der Tagesspiegel in einem Dossier dokumentiert hatte. Daraufhin wurde eine interne Ermittlungsgruppe der Polizei eingerichtet, die schwere Führungsmängel in der zuständigen Mordkommission in Frankfurt (Oder) und der Soko "Imker" feststellte.

Nach Tagesspiegel-Recherchen werden deshalb nun führende Beamte versetzt. Demnach sollte der Leiter der zuständigen Soko "Imker", Siegbert Klapsch, zwischenzeitlich zur Polizeihochschule gehen. Davon wurde aber wieder Abstand genommen. Seine neue Verwendung ist noch nicht klar. Falk Küchler, Chef der Mordkommssion, soll zum Landeskriminalamt wechseln und dort für Einbrüche zuständig sein. Auf Anweisung von Klapsch, sollte nicht mehr in andere Richtungen ermittelt werden, hatten kritische Beamte vor Gericht erklärt. Klapsch hatte das nur zum Teil bestritten. Er gehörte – genau wie Falk Küchler, Chef der Mordkommission – zu denjenigen, denen der Untersuchungsbericht „mangelhafte Wahrnehmung von typischen Leitungsaufgaben wie Anleiten, Delegieren, Motivieren und Kontrollieren“ attestiert hatte. Auch der einstige Polizeipräsident Arne Feuring ist - auch wegen der Affäre um gefäschte Kriminalstatistiken - inzwischen nicht mehr im Amt.

Nach Tagesspiegel-Informationen muss der frühere Leiter der Kriminalpolizei in der Direktion Ost, Siegbert Klapsch, Chef der Soko „Imker" im Maskenmann-Fall, zur Fachhochschule der Brandenburger Polizei in Oranienburg (Oberhavel) wechseln. Offiziell bestätigen konnten das weder Polizei noch Innenministerium. Da Klapsch in der Besoldungsgruppe A15 ist, muss das Ministerium entscheiden, dort aber war der zuständige Staatssekretär Matthias Kahl über Wochen wegen Krankheit abwesend.

Der Leiter der Mordkommission muss sich neu bewähren

Fest steht dagegen der Wechsel von Kriminalhauptkommissar Falk Küchler, der schon 2008 im Alter von 33 Jahren Chef der Mordkommission in der Polizeidirektion Ost in Frankfurt (Oder) wurde. Er soll ins Landeskriminalamt wechseln und da um Wohnungseinbrüche kümmern oder zum Staatsschutz wechseln. Intern ist von einer Bewährungszeit die Rede. Weil er bei dem Maskenmann-Ermittlungen am Tatort alkoholisiert war, bekam er nach einem Disziplinarverfahren eine Missbilligung – ein sanftes Mittel, die nicht in Personalakte kommt. Dasselbe geschah, als er sich eine Lizenz für den Digitalfunk erschlichen haben soll. Ermittlungen, weil er einen Dienstwagen privat nutzte, wurden gegen Geldbuße eingestellt.

Bei der dritten Personalie handelt es sich um den ranghöchsten Kriminalisten unter den vier sogenannten „kritischen Beamten“, die Klapsch und Küchler einseitige Ermittlungen, vorschnelle Festlegungen und ein Verbot, entlastende Spuren zu suchen, vorgeworfen hatten. Es ist Kriminaloberrat Mathias Schäle, damals Vize- Chef der Soko „Imker“. Ursprünglich sollte Schäle in den Flüchtlingsstab ins Innenministerium wechseln, dazu war er auch bereit. Inzwischen hat das Ministerium dies aber wieder zurückgenommen. Er soll nun zur Fachhochschule der Polizei in Oranienburg oder zum LKA wechseln, will das aber nicht. Zuvor sollte er bereits nach Cottbus versetzt werden, wogegen er sich jedoch mithilfe des Personalrats erfolgreich gewehrt hatte.

An dem rechtskräftigen Urteil ändert dies nichts mehr. Der Verteidiger des Verurteilten spricht auch nach der Entscheidung des BGH von einem Fehlurteil. Axel Weimann sagte dem Tagesspiegel: „Unser Mandant hat ebenso wie wir auf die Nachricht mit Fassungslosigkeit reagiert, da er es nicht für möglich gehalten hat, dass dieses Urteil in einem Rechtsstaat rechtskräftig werden könnte." Weimann verwies darauf, dass es bei einer Revision einzig um die Prüfung von Rechtfehlern gehe. Es habe aber schon Verfahren gegeben, in denen das Bundesverfassungsgericht eine bestätigte Verurteilung als verfassungswidrig aufgehoben habe. „Wir werden alle Optionen prüfen“, sagte Weimann. „Der Kampf gegen ein Fehlurteil hört nie auf."

 Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte Mario K.

Die Beweisaufnahme im Prozess war umstritten, weil es fast die Hälfte der 53 Verhandlungstage um Pannen bei der Polizei ging. Im Brandenburger Landtag wurde deshalb über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses debattiert. Vier Polizisten erklärten vor Gericht, dass sie nicht in alle Richtungen ermittelt konnten. Ein Ermittler stellte deshalb sogar gegen sich eine Selbstanzeige. Auch von Mobbing war die Rede. Zweifel entstanden im Prozess vor allem am Tatablauf der sogenannten Entführung des Millionärs in Storkow. Zudem wurde im Gericht offenbar, dass Beweismittel zu spät zu den Ermittlungsakten gelangten oder durch zufälliges Bekanntwerden im Gericht erst nachgereicht werden mussten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) folgte dennoch dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, dass Mario K. der Schuldige an allen Taten sei. Sein Motiv sei Hass auf Reiche.

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