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Berlin: Keine vorzeitige Rente für Abgeordnete

Zum Thema Newsticker: Aktuelle Meldungen aus Berlin und Brandenburg Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses können nach einem Urteil des Sozialgerichts keine vorzeitige Altersrente bekommen. "Das Renten-Privileg für Parlamentarier ist verfassungswidrig", urteilte das Gericht am Montag.

Zum Thema Newsticker: Aktuelle Meldungen aus Berlin und Brandenburg Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses können nach einem Urteil des Sozialgerichts keine vorzeitige Altersrente bekommen. "Das Renten-Privileg für Parlamentarier ist verfassungswidrig", urteilte das Gericht am Montag. Die Diäten überschritten die gesetzliche Hinzuverdienstgrenze um ein Vielfaches. Abgeordneten-Diäten und Einkünfte von Arbeitnehmern müssten gleich behandelt werden, hieß es. Mit dem Urteil wich das Berliner Gericht ausdrücklich von der Auffassung des Bundessozialgerichts ab. Mit der Entscheidung wurde die Klage einer Abgeordneten abgewiesen, die mit 63 Jahren eine Altersrente für Frauen beantragt hatte.

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