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Berlin: Kindername Djehad bleibt umstritten

Innensenator will das Urteil anfechten

Der aus Ägypten stammende Deutsche Reda Seyam kann trotz eines Urteils des Landgerichts Berlin nicht sicher sein, dass sein Sohn tatsächlich den Namen „Djehad“ tragen darf. Innensenator Erhart Körting (SPD) will vor das Kammergericht ziehen, um dies zu verhindern. „Wenn ein Kind in Deutschland diesen Namen erhält, wird dies automatisch mit dem islamistischen Terrorismus in Verbindung gebracht“, sagte der Innensenator gestern auf Anfrage. Damit sei das Wohl des Kindes gefährdet.

Hintergrund des Streites war die Weigerung eines Standesbeamten in Charlottenburg, den Namen „Djehad“ in die Geburtsurkunde einzutragen. Er hatte dies damit begründet, dass der Name zu einer Belastung für das Kind werden würde. Die Eltern klagten dagegen vor Gericht. Laut Justizsprecherin Katrin-Elena Schönberg gaben die Richter in zwei Instanzen der Beschwerde statt. Sie begründeten dies mit einer Stellungnahme der Universität Leipzig, wonach es diesen arabischen männlichen Vornamen in vielen Schreibweisen und ohne negative Assoziationen gebe. Die Deutung des Namens als „Heiliger Krieg“ sei eine unkorrekte Übertragung ins Deutsche.

Innensenator Körting übt scharfe Kritik am Urteil des Landgerichts. „Djehad“ stehe in seiner kriegerischen Bedeutung für „Krieg für den Glauben“. Im heutigen islamistischen Terrorismus werde „Djehad“ nur noch im Sinne eines terroristischen Kampfes insbesondere gegen Christen und Juden verwendet. Beispielsweise sei auf der Terrorliste der EU die Organisation „Palästinensischer Islamischer Dschihad“ aufgeführt.

Dass er seinen Sohn „Djehad“ nenne, habe nichts mit dem „Heiligen Krieg“ zu tun, den er selbst ablehne, sagte Reda Seyam. Der Name stehe für: sich anstrengen, sich bemühen und gut sein. „Alle meine sechs Kinder tragen Namen aus dem Koran“, sagte der frühere Kameramann des Fernsehsenders Al Dschasira. Seyam bekennt sich offen zum Islam, bestreitet aber jede Verbindung zu gewalttätigen islamistischen Kreisen.

Der Bundesanwaltschaft zufolge laufen aber seit 2003 Ermittlungen gegen Seyam, die „im Bereich des Terrorismus anzusiedeln sind“, so Sprecher Andreas Christeleit. Entgegen anders lautenden Berichten gehe es dabei aber nicht um eine etwaige Verstrickung in Bombenattentate auf Bali.

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